Oettinger Davidoff vermeldet neuen Produktionsrekord

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Oettinger Davidoff hat ein turbulentes Geschäftsjahr hinter sich gebracht. Zum einen vermeldet der Handelskonzern aus Basel einen absoluten Produktionsrekord im Premiumsegment der Zigarren, zum anderen wird aufgrund des Firmenumbaus und der damit zusammenhängenden Verkäufe weniger umgesetzt. So viele Zigarren wie noch nie Die Oettinger Davidoff AG hat im vergangenen Geschäftsjahr so viele Zigarren verkauft wie noch nie. Trotzdem sank der Umsatz um zwei % auf insgesamt 1,2 Milliarden Franken. Was das Familienunternehmen davon als Gewinn verbucht, bleibt ein gut gehütetes Geheimnis. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 38,9 Millionen Zigarren der Hausmarke verkauft, was einer Umsatzsteigerung von knapp 25 % entspricht. Die neu im Produktportfolio befindlichen Zigarren, die in Nicaragua handgefertigt werden, waren so gefragt, dass die Kunden zeitweise Lieferengpässe in Kauf nehmen mussten.

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Welche Chancen und Gefahren sehen Verbraucher und Produzenten mit Blick auf die neuen Zollbestimmungen?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Es ist keine Neuigkeit, dass Schweizer ihre Einkäufe bevorzugt jenseits der eigenen Ländergrenzen tätigen. Der Einkaufstourismus läuft schon seit Jahren sehr gut. Ab Juli sollen nun neue Zollregelungen den Warenimport spürbar erleichtern; so verspricht es jedenfalls der Gesetzgeber, aber stimmt das wirklich? Mehrwertsteuer und Zollabgaben werden zukünftig als zwei getrennte Positionen behandelt. Hierdurch soll ein grösseres Mass an Transparenz erreicht werden – ein Verfahren, dessen Vorteile sich zumindest auf absehbare Zeit in erster Linie den Zöllnern erschliessen wird. Die Grundsatzregel lautet, dass alle Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, zu deklarieren sind. Jeder Schweizer hat bei der Einreise anzugeben, ob er die Freigrenze in Höhe von 300 Schweizer Franken überschreitet. Im positiven Fall hat er die Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag der eingeführten Waren nachzuzahlen. Das Meldeverfahren an sich wird insofern vereinfacht, als dass es möglich sein soll, die Anmeldung per Smartphone, also auf elektronischem Weg, vorzunehmen.

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