EU-Umsatzsteuer – eine Einführung für Schweizer Unternehmen

Sobald grenzüberschreitende Geschäfte getätigt werden, sind neben den schweizerischen Gesetzen auch die Regeln im Zweitland zu beachten. Im Fall von Geschäften mit EU-Ländern ist dabei regelmässig die Umsatzsteuer der entsprechenden Länder ein Thema. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über das komplexe Thema. Wer als (auch ausländischer) Unternehmer seine Waren oder Dienstleistungen auch innerhalb der EU anbietet, hat sich stets darüber Klarheit zu verschaffen, ob und wo sein Umsatz zu versteuern ist, wie die Rechnung auszusehen hat und wer die Steuer an das jeweilige Finanzamt zu zahlen hat. Da sich in diesem Bereich die Spielregeln regelmässig ändern, gilt es, auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen, diese Punkte immer wieder zu überprüfen.

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Der Weg ans Meer führt für die Schweiz nach Norden

Insbesondere Rotterdam, aber auch die andere niederländische Hafenstadt Antwerpen sind für den Schweizer Handel die wichtigsten Tore zu den Meeren der Welt. Sie liegen zwar viel weiter weg als zum Beispiel Genua am Mittelmeer. Trotzdem werden die Container mit Schweizer Waren zur Nordsee gebracht, um dort auf Schiffe verladen zu werden. Auch wenn einige Güter mit Flugzeugen nach Übersee transportiert werden können, so wird doch das Gros mit grossen Cargoschiffen über die Weltmeere an ihren Bestimmungsort gebracht. Das dauert zwar ungleich länger als durch die Luft, ist aber im Vergleich zum Luftverkehr konkurrenzlos preiswert.

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