Elektronisches Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel!

Nicht nur für grosse Anschaffungen, sondern auch für Kleinigkeiten wie Zeitungen, Lebensmittel und im Restaurant benutzt man die EC- oder Kreditkarte, die jede Bank im Angebot hat. Auch im Urlaub in der Schweiz oder im Ausland sind diese Plastikkarten sehr praktisch, wenn man nicht so viel Geldscheine mit sich herumtragen will, eine Hotelbuchung absichern oder ein Auto mieten möchte. Aber im Gegensatz zu richtigen Geldscheinen und Münzen sind diese Karten kein gesetzliches Zahlungsmittel. Auf ihnen befinden sich nur digitale Informationen, mit denen sich der Käufer ausweist und die nachträgliche Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung von der herausgebenden Stelle garantiert wird.

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