Der Konsumentenschutz in der Schweiz schreitet voran

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In vielen Bereichen des Verbraucherschutzes werden mit dem neuen Swissnessgesetz die Rechte der Konsumenten in der Schweiz gestärkt. Lange hinkte die Schweiz im Vergleich zum Ausland in der EU hinterher, beispielsweise beim Thema Produktsicherheit. In anderen Bereichen wie der Lebensmittelsicherheit gab es bereits weitreichendere Regelungen. Das vor kurzem in Kraft getretene Swissnessgesetz regelt die Kennzeichnung von Produkten aus der Schweiz. Für den Konsumenten bedeutet der Markenschutz eine grössere Gewissheit darüber, dass die Produkte im eigenen Land bzw. der Region produziert wurden.

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Gefahr im Internet - Abofallen

Eigentlich sind Sie im Internet auf der Suche nach Informationen oder Produkten, da springt Ihnen eine verlockende Offerte ins Auge: ein  kostenloses Angebot für eine Zeitschrift, ein Gewinn oder einen anderen Dienst. Sie brauchen nur Ihre Kontaktdaten angeben. In der nächsten Woche kommt dann die dicke Rechnung für ein Abonnement, dass Sie abgeschlossen haben. Der Rat der Verbraucherschützer: Nicht bezahlen!  Es geschieht ganz leicht. Sie geben die gewünschten persönlichen Daten ein, betätigen den OK-Button oder ‚Bestätigen‘, der Vertrag ist rechtskräftig abgeschlossen. Das zumindest behauptet der Betreiber der Webseite. Aber so einfach ist es nicht: Der Anbieter muss deutlich darauf hinweisen, dass Folgekosten entstehen.

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Die derzeitige Rechtslage zum Widerrufsrecht bei Telefon- und Onlinegeschäften

Überraschend hat der Schweizer Nationalrat den Vorschlag abgelehnt, das Widerrufsrecht bei Kaufgeschäften auch auf den Onlinehandel auszuweiten. Zwar können Haustürgeschäfte weiter widerrufen werden, im Internet abgeschlossene Geschäfte allerdings nicht.  Der Verbraucher ist nun auf die Kulanz des Unternehmens beim Onlinehandel angewiesen. Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt jedoch bestehen, wenn man von Telefonverkäufern zum Geschäftsabschluss überredet wurde. Die Frage kommt auf, ob das Widerrufsrecht einzig Vor- oder aber auch Nachteile für die Verbraucher darstellt.

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Schweiz hinkt beim Konsumentenschutz hinterher

Mit der Verbreitung des Internets wurde Organisationen wie der Stiftung für Konsumentenschutz bereits das baldige Ende vorausgesagt, nach immerhin 50 Jahren im Dienste der Verbraucheraufklärung. Schliesslich schaffe das World Wide Web völlige Transparenz, die Kaufinteressenten mit wenigen Klicks abrufen könnten. In dieser Fehleinschätzung zeigt sich wieder einmal, dass Totgesagte länger leben – denn recht behalten haben all jene, die dem Konsumentenschutz eine grössere Bedeutung denn je gerade wegen des Internets prophezeit haben.

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Harte Strafen für Pilzkartell - Bonduelle, Prochamp und Lutèce

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Pilze in Dosen oder Gläsern sind weder kulinarisch noch preislich eine grosse Nummer. Trotzdem haben drei europäische Hersteller anscheinend in den letzten Jahren sehr gutes Geld damit verdient - und zwar mehr, als eigentlich angemessen gewesen wäre. Die kürzlich aufgedeckten Absprachen von Bonduelle, Prochamp und Lutèce zum Schaden der Verbraucher hat die EU-Kommission nun hart bestraft. Bonduelle aus Frankreich muss etwas mehr als 30 Millionen Euro zahlen, Prochamp aus den Niederlanden rund 2 Millionen Euro. Die Holländer profitierten von ihrer Kooperationsbereitschaft mit den Behörden und erhielten einen Straferlass von 30 Prozent. Die ebenfalls niederländische Firma Lutèce kommt mit einer Verwarnung davon, weil sie den Wettbewerbshütern aus Brüssel den entscheidenden Tipp über die unerlaubten Absprachen gegeben hatte. Einen weiteren Nachlass von 10 Prozent bekamen die Beteiligten, weil sie ihren Betrug nach der Entdeckung unverzüglich anerkannt hatten. Auch die Grösse der Unternehmen wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.

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