Kanton Bern: Steuervorlage 17 des Bundes grundsätzlich ausgewogen

Der Regierungsrat stimmt der Steuervorlage 17 des Bundes (SV17) im Grundsatz zu. Er beantragt jedoch, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent (statt 20,5 Prozent) erhöht wird. Dies entspricht dem Satz, der bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgesehen war. Die Massnahmen der SV17 werden dem Kanton sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen bringen, wobei die Mehreinnahmen die Mindereinnahmen übersteigen. Diese Mehreinnahmen leisten einen Beitrag an die geplanten Gewinnsteuersenkungen der kantonalen „Steuerstrategie 2019–2022“.

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Städteverband zur Unternehmenssteuerreform III

Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes sieht die Regelungen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) für seine Mitglieder kritisch. Die Anliegen der Städte und Gemeinden seien vom Bundesparlament nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dennoch wurde im Hinblick auf eine wahrscheinliche Volksabstimmung die Stimmfreigabe beschlossen, da die Mitglieder des Städteverbandes sehr unterschiedlich betroffen seien. Ausserdem fordert der Vorstand die Kantone auf, bei der Umsetzung der Steuerreform den Interessen der Städte und Gemeinden Rechnung zu tragen.

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Steuerreform gut für die Schweiz und ihre Wirtschaft

Die Unternehmenssteuerreform III stellt einen zäh ausgehandelten Kompromiss dar, mit dem das wichtige Ziel der steuerlichen Attraktivität des Standorts Schweiz erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund wäre ein Referendum gegen die vom Parlament verabschiedete Vorlage unverständlich. Sollte die Reform scheitern, wären Zehntausende Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Milliardenhöhe gefährdet.   Die eidgenössischen Räte haben in der Schlussabstimmung einer breit abgestützten Lösung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) deutlich zugestimmt. economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft, unterstützt das Beratungsergebnis, auch wenn dieses nicht in allen Punkten vollumfänglich den Positionen der Wirtschaft entspricht. Die Reform stellt die Rechtssicherheit im Bereich der Unternehmensbesteuerung wieder her. Damit ist sie im Interesse der Schweiz und ihrer Wirtschaft.

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Unternehmenssteuern: Schweiz einigt sich mit EU

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Schweiz und die EU haben ihren seit 2005 andauernden Streit um die Unternehmenssteuern beigelegt. Am 1. Juli 2014 einigten sich beide Seiten auf den genauen Wortlaut der Erklärung, die endgültig dafür sorgen soll, dass die Differenzen früherer Tage der Vergangenheit angehören. Die Staats- und Regierungschef der EU hatten dem Inhalt, der ihnen in Form von Eckpunkten vorgelegt worden war, bereits auf ihrem Gipfel am 20. Juni zugestimmt. Der Bundesrat hatte seinerseits am selben Tag grünes Licht gegeben. Die EU bewertet die Einigung als grossen Sieg, da die Schweiz "ihre schädliche Haltung" geändert habe, wie es aus der Delegation des Staatenbundes heisst. Demnach sei die Schweiz nun bereit, die kritisierten Steuerregime, die den schweizerischen Unternehmen nicht nur einen Wettbewerbsvorteil beschert, sondern zugleich europäische Firmen zusätzlich unter Druck gesetzt hätten, abzuschaffen. Die EU störte sich laut der Verhandlungsdelegation ganz besonders daran, dass die Unternehmensgewinne im In- und Ausland unterschiedlich besteuert werden.

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