Skisünder werden in Österreich bei Flucht wie Strassenrowdys bestraft

Skifahrer, die meinen, auf der Piste einen Unfall verursacht zu haben, sollten sich hüten, gegenüber dem Unfallgegner oder möglichen Zeugen eine Alleinschuld zuzugeben. „Mindestens acht von zehn Skifahrern, die mit einem anderen zusammenstossen, sehen den Unfallgegner vor der Kollision überhaupt nicht oder erst so spät, dass sie nicht mehr ausweichen können“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Da Kollisionen häufig bei gegengleichen Schwüngen oder Schrägfahrten passieren, waren dann oft beide Skifahrer unaufmerksam oder haben den Verkehr auf der Piste nicht richtig wahrgenommen. „Das führt dazu, dass beiden Unfallgegnern ein Verschulden anzulasten ist“, stellt Tramposch klar. Ein Schuldanerkenntnis wäre in diesem Fall voreilig gewesen.

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Carsharing – der "Teufel" steckt im Detail und kann teuer werden!

Carsharing hat in der Schweiz einen guten Ruf. Das Konzept ist auch gar nicht mehr vom Markt wegzudenken. Die Nutzerzahlen steigen, denn gerade die jüngere Generation rundum Zürich legt immer weniger Wert darauf, ein eigenes Auto zu besitzen. Nachdem der Big Player Sixt vermeldet hat, mit seinem in Deutschland bereits etablierten Drivenow den Schweizer Markt angreifen zu wollen, ist der Markt der Carsharer in der Schweiz heiss umkämpft. Weil demnach der offene Kampf um Marktanteile ausbrechen wird, wird dies bei Mobility und den kleineren Start-ups im Marktsegment weniger Begeisterung auslösen. Erfreuen könnte die veränderte Preissituation hingegen den Endkunden beim Carsharing. Könnte? Ja, denn Vorsicht ist geboten: Nicht selten steckt der "Teufel" in den vertraglichen Details, dem sogenannten Kleingedruckten. So kann ein Unfall, den der Nutzer verschuldet, schnell teuer werden, wenn die Versicherung – Kollisionskasko-Versicherung – den Schaden nicht abfängt. Worauf sollte man achten?

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Was macht der Einzelunternehmer, wenn er krank ist?

Eine gute Frage. Während in Unternehmen mit mehreren Beschäftigten die Erkrankung eines einzelnen Mitarbeiters durchaus durch die anderen Beschäftigten kompensiert werden kann, greift dieser Mechanismus beim Einzelunternehmer nicht. Hier müssen zwingend andere Wege gefunden werden, um gerade bei schwereren Erkrankungen oder längeren Ausfallzeiten das Geschäft am Leben zu erhalten. Die rein finanziellen Einbussen durch Krankheit lassen sich meist durch eine entsprechend ausgebaute Krankenversicherung gut abfedern. So besteht für den Einzelunternehmer zumindest während der Dauer der Erkrankung keine existentielle Not. Darüber hinaus kann oftmals auch auf Rücklagen und Ersparnisse zurückgegriffen werden.

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