Skisünder werden in Österreich bei Flucht wie Strassenrowdys bestraft
VON Sorin Barbuta News
Skifahrer, die meinen, auf der Piste einen Unfall verursacht zu haben, sollten sich hüten, gegenüber dem Unfallgegner oder möglichen Zeugen eine Alleinschuld zuzugeben. „Mindestens acht von zehn Skifahrern, die mit einem anderen zusammenstossen, sehen den Unfallgegner vor der Kollision überhaupt nicht oder erst so spät, dass sie nicht mehr ausweichen können“, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck. Da Kollisionen häufig bei gegengleichen Schwüngen oder Schrägfahrten passieren, waren dann oft beide Skifahrer unaufmerksam oder haben den Verkehr auf der Piste nicht richtig wahrgenommen. „Das führt dazu, dass beiden Unfallgegnern ein Verschulden anzulasten ist“, stellt Tramposch klar. Ein Schuldanerkenntnis wäre in diesem Fall voreilig gewesen.
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