Der Arbeitsvertrag im Schweizer Recht

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Welche Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages notwendig sind und auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis beendet werden kann, lesen Sie hier. Damit ein Arbeitsvertrag wirksam geschlossen werden kann, bedarf es der Einigung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Inhalt. Rechtsgrundlage im Schweizer Recht ist OR 1 Abs. 1, wonach zwei übereinstimmende gegenseitige Willenserklärungen die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages sind. Im Arbeitsvertrag geregelt sind die Arbeitsleistung in Bezug auf das Aufgabengebiet und die zu leistende Arbeitszeit, die Einigung über die Vergütung sowie eine Einigung darüber, ob das Arbeitsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden soll. Ansonsten sind die Vertragsparteien hinsichtlich der Gestaltung des Inhalts des Arbeitsvertrages grundsätzlich frei, unter der Voraussetzung, dass die Inhalte nicht gegen die geltende Rechtsordnung verstossen. Das bedeutet, dass der Arbeitsvertrag nach OR 20 Abs. 1 keine widerrechtlichen, unsittlichen oder unmöglichen Bestimmungen beinhalten darf.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});