Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Eine alte Weisheit, die sich in Zeiten der modernen Kommunikation dann doch eher als überholt und verwaschen darstellt. Wer bis vor einigen Jahren Arbeit und Freizeit noch erfolgreich voneinander trennen konnte, findet sich heute in einer Welt wieder, in der man dank Smartphone quasi immer und für jeden erreichbar ist. Auf diesem Wege schleicht sich eine Vermischung von Arbeit und Freizeit in das Leben ein, die nicht nur Manager und Selbstständige, sondern auch zunehmend ganz normale Arbeitnehmer erreicht. Immer erreichbar zu sein scheint heute ganz normal, dürfte aber nicht nur aus gesundheitlichen Aspekten heraus gefährlich sein.

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Mitarbeiterausbeutung in der IT-Branche

China geniesst nicht unbedingt einen guten Ruf, wenn es um Arbeitsbedingungen geht – aber eine neue Untersuchung zeigt, dass die Lage in anderen ostasiatischen Ländern noch schlimmer ist. Als Paradebeispiel dienen hierfür Malaysia und seine Hauptstadt Kuala Lumpur: Wer sich Produkte aus der IT-Welt kauft – und welches grosse Unternehmen kann darauf schon verzichten? –, unterstützt damit in gewissem Sinne auch Zwangsarbeit. Das geht aus einer US-amerikanischen Studie zu dem Thema hervor. Wir zeigen, wie die Ausbeutung vor Ort funktioniert.

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6 Warnsignale einer problematischen Unternehmenskultur

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Unternehmenskultur ist ein Begriff, der in den letzten Monaten zunehmend an Brisanz gewonnen hat. In sozialen Medien, vor allem auf Twitter, finden immer häufiger offene Diskussionen enttäuschter Arbeitnehmer statt. Sie beschweren sich über die Abwesenheit einer positiven Kultur, die Negativphänomene wie fehlende Gleichstellung, Mobbing oder gläserne Decken verhindern könnte. Umso sensibler sollten Sie für die Unternehmenskultur Ihres zukünftigen Arbeitgebers sein. Ein noch so hohes Gehalt und interessantes Aufgabenprofil können diesen Aspekt Ihres Arbeitsalltages nicht kompensieren. Wir haben sechs eindeutige Indizien zusammengestellt, bei denen Sie hellhörig werden sollten. Keines davon stellt, für sich betrachtet, bereits ein echtes Problem dar. Wenn sich diese Anzeichen einer Negativkultur aber häufen, sollten Sie Ihre Arbeitsgeberwahl nochmals überdenken.

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Weiter schwitzen oder Geschäft erweitern?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Während viele, vor allem kleinere Unternehmen händeringend nach Aufträgen suchen, kommen wieder andere ins Schlingern, wenn die aktuelle und künftig absehbare Auftragslage die vorhandenen Kapazitäten übersteigt. Die Unsicherheit, ob eine Geschäftserweiterung dann langfristig sinnvoll ist führt oftmals dazu, dass Überstunden und Überbelastungen angeordnet und toleriert werden. Dabei kann in vielen Fällen die Geschäftserweiterung in mehreren Stufen oder das Outsourcen von weniger geschäftsrelevanten Aufgaben die bessere Lösung sein.

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Die grössten Missverständnisse im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Sobald Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Arbeitnehmende beschäftigen, sind Sie in beinahe täglichem Kontakt mit dem Arbeitsrecht und seinen Tücken. Um die geläufigsten Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, möchten wir mit diesem Bericht einige Missverständnisse, denen wir in der Praxis immer wieder begegnen, richtigstellen: 1. Wir schliessen mit unseren Arbeitnehmern befristete Dreimonatsverträge und verlängern diese dann jeweils, so müssen wir nie kündigen. Solche „Kettenarbeitsverträge“ sind nur in Ausnahme fällen zulässig. Unzulässig sind sie dann, wenn es für die jeweils befristeten Arbeitseinsätze keinen sachlichen Grund gibt oder dadurch gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmenden vereitelt werden sollen, wie zum Beispiel der Kündigungsschutz. In diesem Fall würde ein Gericht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes uminterpretieren.

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Die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im nachfolgenden Text möchten wir Sie auf die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht aufklären. 1. Aufgelaufene Überstunden können jederzeit durch Ferientage kompensiert werden. Geleistete Überstunden, also Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind abzugelten, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht) sowie die Überstunden, welche nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt.

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