Wer unterliegt der Impressumspflicht und was gehört in ein Impressum?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Es sind sogenannte "Telemedien", im  Telemediengesetz (TMG) manchmal auch als "Telemediendienste" bezeichnet, die der Impressumspflicht im Internet unterliegen. Gemeint sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschliesslich Telekommunikationsdienste sind oder zum Rundfunk zählen. Was sind Telemedien? Zu den Telemedien zählen unter anderem Waren beziehungsweise Dienstleistungen, die online und mit der Möglichkeit angeboten werden, sie unmittelbar zu bestellen, beispielsweise elektronische Presse, Newsgroups, Teleshopping, Chatrooms sowie Angebote zu Verkehrs-, Wetter- und Börsendaten. Auch Online-Dienste gehören zu den Telemedien, die Instrumente bereitstellen, welche zur Datensuche, zur Datenabfrage oder zum Zugang zu Daten geeignet sind und deren bekanntestes Beispiel Internetsuchmaschinen sind.

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Firmenpräsenz im Internet? Achten Sie auf das Impressum!

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Internet bietet eine Fülle an Möglichkeiten zur Firmenpräsentation und zum Produktverkauf. Neben eigenen Websites und Facebookseiten stehen dazu auch Onlineshops oder Firmenpräsenzen auf Google+ zur Verfügung. Aber wo Möglichkeiten sind, da gibt es meist auch Pflichten und die können sogar zur Stolperfalle werden. Die Impressumspflicht ist ein solches Beispiel. Wegen der Masse an Missachtungen zum einen und den nicht unbeträchtlichen, in Rechnung gestellten Strafverfolgungskosten zum anderen, bildete dieses Gesetz in der jüngsten Zeit - etwas überspitzt formuliert - die wirtschaftliche Basis für zahlreiche Abmahnvereine. In diesem Artikel versuchen wir einen Überblick der rechtlich geforderten Angaben im Impressum zu geben und die möglichen Kosten bei einem Verstoss zu beziffern. Darüber hinaus möchten wir Ihnen eine Einschätzung des aktuellen Trends in diesem Bereich der Rechtsprechung ermöglichen und geben dazu einen kurzen Abriss über verschiedene Urteile in Fällen von verletzter Impressumspflicht.

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