Die geplante Revision des Steuerstrafrechts

Status Quo: Das Steuerstrafrecht ist Teil des Nebenstrafrechtes und umfasst die Strafbestimmungen der verschiedenen Steuergesetze. Je nach Steuerart (z.B. Einkommens- oder Verrechnungssteuer) unterscheiden sich die Straftatbestände und das Verfahren, was bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit führen kann. Wenn ein Steuerdelikt mehrere Steuerarten betrifft, also zum Beispiel das Dividendeneinkommen nicht angegeben wird und somit auch die Deklaration der Verrechnungssteuer unterbleibt, führt das zu unterschiedlichen Verfahren und zum Einsatz ebenfalls unterschiedlicher Rechtsmittel.

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Die Schweiz am Scheideweg: Transparenz wird gefordert

Nach wie vor gilt die Schweiz im Ausland als Staat der Geheimniskrämerei. Selbst die Bemühungen, für entsprechend mehr Transparenz zum Beispiel beim umstrittenen Bankgeheimnis zu sorgen, haben das internationale Meinungsbild nicht wesentlich verändert. Das Ausland sehe das Schweizer System diesbezüglich weiterhin äusserst kritisch, mahnte Anfang September Cobus Swardt, der Geschäftsführer von TI (Transparency International), an. Auch Swardt sieht hier noch kräftig Nachholbedarf. Dabei sollte seiner Meinung nach die Schweiz sogar regelrecht in die Offensive gehen und quasi eine Vorreiterrolle in Sachen Transparenz übernehmen. So könnte ein öffentliches Register initiiert werden, in dem die Namen der wirtschaftlich Berechtigten, Investoren oder sonstigen Geldgeber von Unternehmen aufgelistet werden.

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