Stiftungsland Schweiz

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Stiftungen sind in der Schweiz beliebt. Die Schweiz ist ein eigentliches Stiftungsland. Viele Stiftungen werden durch Verfügungen von Todes wegen errichtet und sind ein juristisches Denkmal des Erblassers. Das Stiftungswesen in der Schweiz hat eine sehr lange Tradition. Neben den frühen kirchlichen Stiftungen entstanden die ersten karitativen Stiftungen weltlichen Rechts bereits im Mittelalter, welche die Tradition unserer heutigen modernen Stiftungen begründeten. Das heute gültige Stiftungsrecht stützt sich zu einem grossen Teil immer noch auf das 1907 verabschiedete Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ab. Es ist, von partiellen Revisionen abgesehen, bis heute im Wesentlichen unverändert geblieben. Aufgrund dieser günstigen rechtlichen Voraussetzungen ist das Stiftungsrecht der Schweiz für ausländische Stifter heute noch interessant. Mithin sind sie auch ein wichtiger Grund dafür, dass in einem wirtschaftlich prosperierenden und politisch stabilen Umfeld die Zahl der klassischen Stiftungen laufend zugenommen hat.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});