Steuervorauszahlung: Schaden und Nutzen

Vorauszahlungen sind sinnvoll, um unnötige Verzugszinsen zu vermeiden, auch bei quellenbesteuerten Personen kann dies der Fall sein. Massgebend für die Berechnung von Verzugszinsen ist nämlich das Fälligkeitsdatum der Steuern und nicht das Rechnungsdatum der definitiven Steuerrechnung. Kantonal bestehen sehr unterschiedliche Zahlungstermine, abweichende Termine auf Gemeindeebene komplizieren die Sache noch. Zwischen diesen Daten kann durchaus auch in normalen Fällen mehr als ein Jahr liegen, in komplexeren Fällen mit Einsprachen auch mehrere Jahre.

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