MWST – Haben Sie die Bezugssteuer im Griff?

Dass auf dem erzielten Umsatz Mehrwertsteuer (MWST) zu entrichten ist, dürfte jedem Unternehmer bekannt sein, deshalb wird die MWST oft auch Umsatzsteuer genannt. Nicht so bekannt ist hingegen, dass auch auf bestimmen Aufwendungen MWST – die sogenannte Bezugssteuer – abgerechnet werden muss. Jedenfalls erleben wir bei unseren Kundenmandaten immer wieder, dass das Thema Bezugssteuer entweder komplett unbekannt ist oder erhebliche Unsicherheiten darüber bestehen, wo und weshalb Bezugssteuer abgerechnet werden muss. Im Folgenden möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die Thematik der Bezugssteuer geben.

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Der lange Arm der US-Steuerbehörden – Es kann jeden treffen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben Sie gewusst, dass US-Personen alle Konten, bei denen sie zeichnungsberechtigt sind, den amerikanischen Behörden melden müssen? Wenn also Ihr Buchhaltungsmitarbeiter Amerikaner oder amerikanisch-schweizerischer Doppelbürger ist und über Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigungen an Ihren Firmenkonten verfügt, muss er diese dem amerikanischen Staat inklusive Saldoangabe melden! Wird das Formular nicht eingereicht, drohen ihm steuer- sowie strafrechtliche Folgen.

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