Sind Ersatzteile für Geschäftswagen steuerlich absetzbar?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Einen Geschäftswagen, den man für die Firma, aber auch privat nutzt, kann man von der Steuer absetzen. Doch wie sieht es mit Ersatzteilen aus, wenn am Firmenwagen mal etwas kaputtgeht. Sind diese auch steuerlich absetzbar? Dienstwagen, ein Mehrwert für den Mitarbeiter Bei einem Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann, handelt es sich meist um eine Nebenleistung des Arbeitgebers am Arbeitnehmer. Statt mehr Geld zu erhalten – das auch höher versteuert werden müsste –, soll der Mitarbeiter auf diese Weise einen besonderen Nutzen haben. Ein solcher geldwerter Vorteil, der viele Steuern spart und darüber hinaus auch steuerlich noch sehr günstig behandelt wird, veranlasst viele Betriebe dazu, ihren Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen. Doch wer ist dafür verantwortlich, wenn der auch privat genutzte Geschäftswagen Ersatzteile vom Online-Versandhändler benötigt? Und wie sieht es bei den rein für die Firma genutzten Wagen aus, mit denen zum Beispiel die Baustellen angefahren werden?

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