Kanton Bern: Steuervorlage 17 des Bundes grundsätzlich ausgewogen

Der Regierungsrat stimmt der Steuervorlage 17 des Bundes (SV17) im Grundsatz zu. Er beantragt jedoch, dass der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent (statt 20,5 Prozent) erhöht wird. Dies entspricht dem Satz, der bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) vorgesehen war. Die Massnahmen der SV17 werden dem Kanton sowohl Mehr- als auch Mindereinnahmen bringen, wobei die Mehreinnahmen die Mindereinnahmen übersteigen. Diese Mehreinnahmen leisten einen Beitrag an die geplanten Gewinnsteuersenkungen der kantonalen „Steuerstrategie 2019–2022“.

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Steuervorauszahlung: Schaden und Nutzen

Vorauszahlungen sind sinnvoll, um unnötige Verzugszinsen zu vermeiden, auch bei quellenbesteuerten Personen kann dies der Fall sein. Massgebend für die Berechnung von Verzugszinsen ist nämlich das Fälligkeitsdatum der Steuern und nicht das Rechnungsdatum der definitiven Steuerrechnung. Kantonal bestehen sehr unterschiedliche Zahlungstermine, abweichende Termine auf Gemeindeebene komplizieren die Sache noch. Zwischen diesen Daten kann durchaus auch in normalen Fällen mehr als ein Jahr liegen, in komplexeren Fällen mit Einsprachen auch mehrere Jahre.

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Neuerungen bei der Quellensteuer - artax nimmt Stellung

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen. Streng genommen gilt dies aber nur für Schweizer und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C. Für alle anderen Ausländer wird die sogenannte Quellensteuer vom Lohn abgezogen. Die Regeln für diese Quellensteuer sind zum Teil Jahrzehnte alt und, im Gegensatz zu den ordentlichen Steuern, nie schweizweit harmonisiert worden. So müssen in vielen Kantonen Personen, die über CHF 120‘000 verdienen, nachträglich eine Steuererklärung einreichen, an die die Quellensteuer angerechnet wird, während z.B. in den Kantonen Aargau und Solothurn der Kauf einer Liegenschaft zum sofortigen Ende der Quellenbesteuerung führt und nur noch ordentlich veranlagt wird.

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Steuergeschenke der Schweiz an das Ausland

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Schweiz steht in einem widrigen internationalen Umfeld: Aufgrund ihres wirtschaftsfreundlichen Steuerregimes wird sie von den USA und der EU stark kritisiert. Die OECD hat die Schweiz auf der schwarzen Liste aufgeführt, unterdessen jedoch wieder entfernt. Einzelne Staaten nützen diese Position aus und drohen wieder mit der Aufnahme. Im Vergleich mit den EU-Staaten hat die Schweiz einen Belastungsunterschied bei den direkten (insbesondere Einkommens- und Gewinnsteuern) und bei den indirekten Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) von kumuliert rund 10-20%, je nach Einkommen. Die umliegenden Staaten haben durch die höheren Steuern nicht bewiesen, dass es den Bürgern besser geht.

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