Kampf gegen unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern

Der Bundesrat hat den Bericht „Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern“ gutgeheissen. Der Bericht gibt eine Gesamtschau über Massnahmen zur Bekämpfung derartiger Finanzflüsse. Der Bundesrat ist sich der mit diesem Thema verbundenen Herausforderungen bewusst und weiterhin gewillt, Lösungen auf internationaler Ebene aktiv mitzugestalten. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat die beiden Postulate von Nationalrätin Maja Ingold vom 26. September 2013 (13.3848) und Ständerätin Liliane Maury Pasquier vom 23. September 2015 (15.3920) zur Problematik von illicit financial flows (IFF) aus Entwicklungsländern.

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Was bedeutet der automatische Informationsaustausch für die Schweiz?

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 der Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustauch in Steuersachen zugestimmt. Diese von der OECD in Anlehnung an das amerikanische FATCA Modell 1 entwickelte Vereinbarung, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern soll, wird massgebend für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs sein.

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Die geplante Revision des Steuerstrafrechts

Status Quo: Das Steuerstrafrecht ist Teil des Nebenstrafrechtes und umfasst die Strafbestimmungen der verschiedenen Steuergesetze. Je nach Steuerart (z.B. Einkommens- oder Verrechnungssteuer) unterscheiden sich die Straftatbestände und das Verfahren, was bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit führen kann. Wenn ein Steuerdelikt mehrere Steuerarten betrifft, also zum Beispiel das Dividendeneinkommen nicht angegeben wird und somit auch die Deklaration der Verrechnungssteuer unterbleibt, führt das zu unterschiedlichen Verfahren und zum Einsatz ebenfalls unterschiedlicher Rechtsmittel.

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Keine US-Steuersünder bei der VP Bank

Seit Monaten durchleuchten Schweizer Banken nun schon die Konten ihrer Anleger auf der Suche nach Geldern, die eventuell am amerikanischen Fiskus vorbeigeschmuggelt wurden. Grundlage ist das sogenannte USA-Programm, mit dessen Hilfe Schweizer Banken einer Anklage entgehen können, sollten sie unversteuertes Vermögen amerikanischer Bürger verwaltet haben – so sie es denn vollumfänglich melden und hohe Bussen zu zahlen bereit sind. Viele Schweizer sehen hierin nur noch ein weiteres Indiz dafür, dass das Schweizer Bankgeheimnis ein für alle Mal gefallen ist und die Schweiz als internationaler Finanzstandort weiter an Bedeutung verliert. Nun hat sich mit der VP Bank das erste Finanzinstitut eigenmächtig aus dem Programm gelöst. Die Schweizer Tochter des Liechtensteiner Unternehmens hat verlautbart, dass keiner ihrer Kunden eine für die USA steuerrelevante Vermögensanlage getätigt habe.

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UBS: Milliardenstrafe aus Frankreich?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der schweizerischen Grossbank UBS droht eine Milliardenstrafe aus Frankreich. Wie zahlreiche Medien aus ganz Europa übereinstimmend berichten, werfen die hiesigen Behörden dem Geldhaus vor, es habe Franzosen gezielt bei der Steuerhinterziehung geholfen. Die strafbaren Handlungen sollen von 2004 bis 2012 stattgefunden haben. Die Untersuchung in Frankreich läuft demnach bereits seit 15 Monaten und steht nun offensichtlich kurz vor dem Abschluss – und damit vor dem Gang vor ein Gericht. UBS droht Milliardenstrafe Die französischen Steuerfahnder mit Sitz in Paris fordern von der UBS eine Kaution in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Der Wert der zu leistenden Sicherheitsleistung belaufe sich auf das Bussgeld, das der Bank drohe, falls sie verurteilt werde, erklärte die französische Staatsanwaltschaft. Spannend ist die Zahl aber vor allem deshalb, weil sie offenbart, welcher Schaden dem französischen Staat mit der Hilfe der UBS zugefügt worden sein soll. Das Gesetz des Nachbarlandes schreibt vor, dass als Bussgeld die Hälfte der Summe zu verhängen ist, um die es geht. Anders ausgedrückt: Franzosen sollen mit der Hilfe der UBS innerhalb von acht Jahren 2,2 Milliarden Euro hinterzogen haben.

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Credit Suisse droht immense Strafzahlung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Streit um die angebliche Hilfe zur Steuerhinterziehung durch die Credit Suisse zirkulieren jetzt erste Zahlen, welche die Schweizer Bank als Strafe bezahlen muss. Von einer enormen Summe in Höhe von 2,2 Milliarden Franken ist die Rede - was die Strafe der UBS im Jahr 2009 deutlich übertreffen würde. Die Zeit läuft Nur noch bis zum kommenden 26. Mai haben die Credit Suisse und das US-amerikanische Justizministerium Zeit, um den Steuerstreit beizulegen und sich auf eine Summe zu einigen. Aber selbst dann, wenn die Bank den Strafbetrag noch verringern kann, wird die letztendliche Zahl horrend ausfallen. Bei einem ähnlichen Fall während der Bankenkrise im Jahr 2009 musste die UBS 690 Millionen Franken zahlen - also nur etwa ein Drittel der jetzt verlangten Summe.

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Zollfreilager in der Schweiz - ein Hort für illegale Machenschaften?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Zollfreilager können in der Schweiz auf eine lange Tradition zurückblicken. Bis heute haben sie eine Pionierrolle inne, auch wenn weltweit immer mehr dieser Flächen entstehen, so zuletzt in Singapur und in naher Zukunft in Luxemburg und Peking. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die Kundschaft stetig wächst. Dazu zählen Galerien, Auktionshäuser, reiche Privatleute, Investmentfonds und Spediteure, die ihre Luxusgüter langfristig und sicher aufbewahren wollen. Moderne Zollfreilager haben mit alten Lagerhallen nichts mehr gemein. Sie werden permanent bewacht und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie etwa die Authentifizierung oder Restauration von Kunstwerken, eine sachgerechte Lagerung kostbarer Weine und Spezialtransporte an. Ausserdem lagern hinter ihren Türen Antiquitäten, Juwelen, Oldtimer, Edelmetalle, Münzen und Luxusuhren. Auch der eigentliche Zweck, kurzfristig und ohne Kosten Waren einzulagern, bevor sie weiterverkauft werden, ist kaum noch gegeben.

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Steuerhinterziehung in der Schweiz - und das Fehlverhalten der Medien

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Uli Hoeneß hat die Strafe für das Hinterziehen von etwa 32,7 Millionen Franken Steuergeldern akzeptiert, und auch in der Schweiz hat das zu einem offensichtlich neuen Blickwinkel auf diese ehemals als Kavaliersdelikt beschriebene Straftat geführt. Ein Kommentar zu Steuern, dem Kapitalismus - und einer beispiellosen Hetzjagd auf einen Wurstfabrikanten durch die Medien.

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Internationales Steuerrecht – eine Auslegeordnung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Seit längerer Zeit wird die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, welche in der Schweiz vorgenommen wird, vom Ausland kritisiert und im Zuge der Steuerabkommen aktuell vermehrt in den Medien darüber berichtet. Es zeigt sich immer mehr, dass diese Unterscheidung, die in ausländischen Rechtssystemen nicht existiert, im Ausland nicht verstanden wird. Aus diesem Anlass möchten wir an dieser Stelle kurz das Schweizer System im Bezug auf Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erläutern.

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