Die geplante Revision des Steuerstrafrechts

Status Quo: Das Steuerstrafrecht ist Teil des Nebenstrafrechtes und umfasst die Strafbestimmungen der verschiedenen Steuergesetze. Je nach Steuerart (z.B. Einkommens- oder Verrechnungssteuer) unterscheiden sich die Straftatbestände und das Verfahren, was bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit führen kann. Wenn ein Steuerdelikt mehrere Steuerarten betrifft, also zum Beispiel das Dividendeneinkommen nicht angegeben wird und somit auch die Deklaration der Verrechnungssteuer unterbleibt, führt das zu unterschiedlichen Verfahren und zum Einsatz ebenfalls unterschiedlicher Rechtsmittel.

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Grenzenlose Unternehmerfreiheit – oder doch nicht?

Es gehört zu den Grundpfeilern des marktwirtschaftlichen Systems, dass ein Unternehmer grosse Freiheiten darin geniesst, sein Unternehmen nach seinen Vorstellungen auszurichten und seine Mittel so zu investieren, wie es ihm am erfolgversprechendsten erscheint. Dennoch kommt es immer wieder zu steuerlich nicht akzeptierten Aufwendungen, zu Rückforderungen, Haftungsansprüchen und schlimmstenfalls sogar zu Strafverfahren gegen den Unternehmer, weil er seine Gesellschaft ausgehöhlt haben soll. Wie gross ist die unternehmerische Freiheit wirklich, und wo endet sie?

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Erhält das Bankgeheimnis qua Volksinitiative demnächst Verfassungsrang?

Durch die Einführung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) zwischen den diversen nationalen Steuerbehörden und den Banken ab 2017 steht das Schweizer Bankgeheimnis faktisch vor dem Ende. Die SVP will diesen Status nicht auf sich beruhen lassen, sondern dem Bankgeheimnis durch eine Volksinitiative Verfassungsrang verleihen. Selbst die Finanzbranche sieht diese Pläne kritisch. Nach der Zuwanderungsinitiative nun das Bankgeheimnis – für populistische Initiativen hat die SVP ein Faible. Der SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter reicht demnächst 100’000 Stimmen ein, die das Zustandekommen seiner Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" garantieren werden. Bei einem positiven Abstimmungsergebnis müsste das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankert werden. Der Nachfolger von SVP-Nationalrat Christoph Blocher kann damit einen ersten politischen Erfolg für sich verbuchen. Bis zum Einreichen der Unterschriftenbögen in Bern hat Matter formal bis zum 6. Dezember 2014 Zeit, die Übergabe der Unterschriften soll jedoch schon in wenigen Wochen erfolgen.

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Was ist eigentlich Fatca?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Am 1. Juli 2014 trat das Fatca-Regime in Kraft. Für die Umsetzung des Monsterprogramms haben die Schweizer Banken bereits die geschätzte Summe von 300 Millionen Franken aufgewendet. Für den Start des Programms sind sie jetzt startklar. Alternativen zur Beteiligung haben die Institute nicht. Hinter Fatca verbirgt sich der "Foreign Account Tax Compliance Act". Das neue Gesetz verfolgt das Ziel, ausländische Finanzdienstleister, die Zugang zum US-amerikanischen Finanzmarkt haben wollen, bei ihren steuerlichen Meldepflichten US-amerikanischen Finanzintermediären gleichzustellen. Im Klartext: Mit Fatca wenden die Vereinigten Staaten US-amerikanisches Recht exterritorial auf ausländische Unternehmen an. Internationale Banken, Investment- und Fondsgesellschaften, Vermögensverwalter, Treuhänder und Versicherer sind verpflichtet, die Daten von US-Kunden sowie US-dominierten ausländischen Rechtsträgern automatisch an die Steuerbehörde der USA (IRS) zu melden.

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Steuerhinterziehung in der Schweiz - und das Fehlverhalten der Medien

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Uli Hoeneß hat die Strafe für das Hinterziehen von etwa 32,7 Millionen Franken Steuergeldern akzeptiert, und auch in der Schweiz hat das zu einem offensichtlich neuen Blickwinkel auf diese ehemals als Kavaliersdelikt beschriebene Straftat geführt. Ein Kommentar zu Steuern, dem Kapitalismus - und einer beispiellosen Hetzjagd auf einen Wurstfabrikanten durch die Medien.

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Strafsteuern: EMRK-widriges Verfahren und drakonische Strafen (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dadurch, dass Banken auf erste Anfrage hin und ohne Anhörung des Kunden umfassende Auskunft an die Staatsanwaltschaft und teilweise auch an Steuerbehörden erteilen, ist das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Der laut gepflegte Unterschied von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird landesintern kaum beachtet. Auch das Steuergeheimnis erscheint inexistent, da die Steuerverwaltung ebenfalls auf erste Anfrage hin jeder anderen Behörde umfassend Auskunft erteilt. Die in den Gesetzen und Verordnungen formulierten formalen Anforderungen werden nonchalant übergangen. Ein Beispiel dafür ist der Fall Dieter Behring, welcher bei den Strafuntersuchungsbehörden seit rund 10 Jahren hängig ist, also noch keine Anklage vorliegt. Bei der Aktenbeschlagnahme kamen etliche unversteuerte Depots zu Tage. Die Nach- und Strafsteuerverfahren sind alle abgeschlossen und zahlreiche Personen mussten auf nicht mehr vorhandenem Vermögen Steuern und Busse zahlen.

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