Ärgernis Werbeanrufe – wehren Sie sich

Sie haben Ihren Namen mit einem Stern vor unerwünschten Anrufen von Telefonverkäufern schützen lassen? Erwarten Sie aber jetzt nicht, dass alle Werbeanrufe unterbleiben, oft werden diese Einträge schlichtweg ignoriert. Die Unternehmen haben Ihren Sitz im Ausland oder wechseln häufig die Telefonnummer, so dass kaum rechtliche Schritte gegen sie unternommen werden können. Im Jahr 2012 trat die Gesetzesänderung gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft und schuf eine  eindeutige Rechtslage. Wer seinen Eintrag im Telefonbuch mit einem Stern versehen lässt, verbietet Werbeanrufe von Versicherungen, Telefondiensten, Zeitungen und Gewinnspielen. Unternehmen, die dieses Verbot missachten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.

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