Vergabe von öffentlichen Aufträgen ohne Ausschreibung – das grenzt an Korruption

Obwohl Aufträge von Bundesbehörden im Allgemeinen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, ist im letzten Jahr ein Auftragsvolumen von über 500 Millionen CHF direkt vergeben worden. Diese Praxis ist auch deshalb besonders fragwürdig, weil darüber kaum Informationen an die Öffentlichkeit gelangen. Der Seco-Skandal hat deutlich gemacht, dass die Auftragsvergabe an den öffentlichen Stellen vorbei problematisch ist und zur Verbreitung von Vetternwirtschaft und Korruption beiträgt. Der Wettbewerb unter den Anbietern um die zu vergebenden Projekte, der eigentlich vom Gesetz verlangt wird, ist so vielfach nicht mehr gegeben.

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Neue Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge – Lehrlingsausbildung ist Voraussetzung

Will man einen Auftrag von der öffentlichen Hand erhalten, muss man die Richtlinien, die Voraussetzung für eine Vergabe sind, erfüllen. Demnächst gibt es ein Neuerung, der Unternehmen nachkommen müssen, wenn sie dabei erfolgreich sein wollen: Sie müssen sich an der Lehrlingsausbildung beteiligen. Dies haben der National- und der Ständerat so beschlossen. Eine Ausnahme soll es allerdings geben. Der Zwang zur Ausbildung von Lehrlingen soll nicht bei allen Ausschreibungen gelten, sondern nur bei den Beschaffungen, die nicht aufgrund von Verträgen zwischen Staaten zustande gekommen sind. Der Ständerat hatte das so entschieden und der Nationalrat folgte dieser Auffassung und stimmte dieser Regelung zu.

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Schweizer Nationalrat weigert sich, die Regeln zur Geldwäsche internationalen Standards anzupassen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Bundesrat der Schweiz hatte eine Vorlage eingereicht, welche die derzeit gültigen internationalen Standards bei den Regeln zur Geldwäsche berücksichtigt. Da will der Nationalrat der Schweiz nicht mitspielen. Die Vorlage des Bundesrates soll durch den Nationalrat massiv aufgeweicht werden. Das hätte unmittelbar zur Folge, dass die Schweiz international auf der sogenannten "Schwarzen Liste" landen würde. Mit unabsehbaren Folgen. Die Vorgabe des Bundesrates wird unter der Bezeichnung GAFI-Vorlage geführt. Am Mittwoch, dem 18. Juni 2014, wurde seitens des Nationalrates mit den Beratungen zur Vorlage begonnen. Diese wurden am Ende mit 83 zu 54 Stimmen durchgewinkt – bei 48 Enthaltungen. Letztere entstanden durch die SP und die Grünen, die sich verweigert hatten. Die Enthaltungen wurden damit begründet, dass die eigentliche Vorlage im Nationalrat zu stark verwässert worden sei. Der ursprüngliche Vorschlag, so SP und Grüne, sei nicht mehr erkennbar gewesen.

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