IV-Reform: Weitere Sparmassnahmen nötig

Der Bundesrat setzt zu einer weiteren IV-Reform an. Nach dem Absturz der Revision 6b ein notwendiger Schritt. Die Reform des Bundesrats sieht allerdings lediglich qualitative Massnahmen vor. Für die Sanierung der IV, die nach wie vor ein strukturelles Defizit von 600 Millionen Franken pro Jahr einfährt, reicht das nicht. Es braucht daneben weitere Sparmassnahmen. Zu den qualitativen Massnahmen, welche der Bundesrat vorsieht, gehört zum Beispiel, dass er sich mehr um psychisch beeinträchtigte Menschen und Jugendliche kümmern, die Früherfassung etablieren oder – wie arbeitgeberseitig bereits mehrfach gefordert – die Unternehmen bei der beruflichen Integration künftig noch gezielter unterstützen will.

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