Berufliche Vorsorge sorgt bei der Versicherungsindustrie für satten Gewinn

Für die Lebensversicherer ist die 2. Säule ein hochattraktives Geschäft: Im Jahr 2014 konnten sie mit der beruflichen Vorsorge 686 Millionen Franken Gewinn erwirtschaftet. Damit sind in den letzten zehn Jahren fast 5 Milliarden Franken aus dieser Sozialversicherung in die Taschen der Versicherungskonzerne und ihrer Aktionäre und Manager geflossen. Das zeigt die neueste Analyse von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden.

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Privatanteil Geschäftsfahrzeug - korrekt abrechnen

In diesem Bericht widmen wir uns dem Thema Geschäftsfahrzeug. Was wird offiziell als Geschäftsfahrzeug betrachtet? Für welchen Zweck wird ein Privatanteil erhoben und wie wird dieser korrekt abgerechnet, damit allfällige Probleme mit Behörden gar nicht erst entstehen? Da die artax Fide Consult AG in Basel domiziliert ist und das Thema EU aufgrund der geografischen Lage und den zahlreichen Grenzgängern zentral ist, wagen wir einen kleinen Exkurs und zeigen auf, welche Risiken in der EU lauern.

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Internationales Sozialversicherungsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im Jahre 1948 wurde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingeführt, die den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken soll.  Dazumal mit einem Beitragssatz von je 2 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und als einziger Sozialabzug vom Lohn. Das heutige Sozialversicherungssystem ist komplex und stetig am Wachsen. Lange Zeit stand das schweizerische Sozialversicherungsrecht als isoliertes System alleine da, internationale Doppelbelastungen gab es kaum. Mit den bilateralen Verträgen hat sich das geändert.

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Was Sie zu Spesen und Spesenreglementen wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Abgrenzung zwischen Lohn und Spesen stellt die Praxis immer wieder vor schwierige Fragen. Gleichzeitig bestehen mit genehmigten Spesenreglementen interessante Möglichkeiten einer steueroptimalen Ausgestaltung. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Überlegungen zum Thema zusammengestellt. Welche Vorgaben existieren zum Thema Spesen? Schon lange gilt der Grundsatz, dass echte geschäftliche Auslagen, die einem Arbeitnehmer durch die Verrichtung seiner Arbeit entstehen, als Spesen ohne Einkommenssteuer- und Sozialversicherungsfolgen vergütet werden können. Gleichzeitig ist die Entschädigung für die geleistete Arbeit steuerbar und sozialversicherungspflichtig, egal ob diese als Barlohn oder als Sachleistung vergütet wird.

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Das Märchen vom Freelancer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Bei unserer Revisionstätigkeit stossen wir ab und zu auf Situationen, in denen ein Unternehmen jemanden für seine Arbeitstätigkeit bezahlt, aber keine Sozialversicherungen abrechnet. Auf unsere Nachfrage erfahren wir dann jeweils, das sei schon korrekt, weil es sich um einen Freelancer handelt. Leider verstecken sich hinter dem vermeintlich so vorteilhaften Freelancer erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Im Folgenden haben wir deshalb die wichtigsten Fakten dazu zusammengestellt.

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