Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle – bei Prüfung entlastet

Im vergangenen Jahr war der Verdacht aufgekommen, dass die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) Gelder des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft unzweckmässig und in unlautere Weise verwendet haben könnte. Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (ESCO) und dem Kanton war diesen Vermutungen nachgegangen worden. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Die Prüfungen in diesem Zusammenhang konnten jetzt abgeschlossen werden. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone jeweils hälftig an den Vollzugskosten. Der Kanton Basel-Landschaft hat dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil seiner Kontrolltätigkeit zu delegieren. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit Jahr 2010 von der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) durchgeführt. Darauf bezog sich der Verdacht einer nicht korrekten Abrechnung.

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Sozialpartner erhalten vom Bundesrat den Vortritt

Der Bundesrat verzichtet darauf, in seine Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative neben einer Schutzklausel auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen. Er überlässt die Lösung entsprechender Probleme den Sozialpartnern. Zudem legt er den Fokus bei der Fachkräfte-Initiative künftig auf vier besonders betroffene Branchen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt dieses Vorgehen. Der Bundesrat sieht von neuen Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt ab und reaktiviert eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner und der Kantone, um entsprechende Probleme zu lösen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der in diesem Gremium vertreten ist, begrüsst die Zurückhaltung der Landesregierung in einem traditionell sozialpartnerschaftlich geregelten Bereich wie den flankierenden Massnahmen (FlaM).

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