Bundesgerichtsurteil zum Versand von rezeptfreien Arzneimitteln

Das schweizerische Bundesgericht hat entschieden, dass der Versand von rezeptfreien Arzneimitteln an die Patientinnen und Patienten nur zulässig sei, wenn dafür ein Rezept auf Basis eines persönlichen Kontaktes mit einem Arzt vorliegt. Diesen Entscheid bedauert Zur Rose - Europas grösste Online-Apotheke und führende Ärztegrossistin in der Schweiz - sehr: Das Bundesgericht verunmöglicht damit faktisch den Versand von rezeptfreien Arzneimitteln und hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau auf, das die bewährten Sorgfalts- und Sicherheitsregeln von Zur Rose als gesetzeskonform eingestuft hatte.

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