Die Verbraucher haben das Recht auf Preisauszeichnung?

Schon im Vorfeld möchten Verbraucher über die anfallenden Kosten informiert sein. Um die Anbieter miteinander vergleichen zu können, benötigen sie den genauen Preis. Immer wieder fällt auf, dass in Geschäften, aber beispielsweise auch in Tierarztpraxen nur unzureichend Preisauszeichnungen vorhanden sind. Um die Verbraucher besser schützen zu können, hat der Gesetzgeber zum Konsumentenschutz die Richtlinien klar aufgestellt. Den Kunden sollen Informationen so leicht zugänglich sein, dass es keiner Nachfrage bedarf. Besonders im Hotelbereich, in Läden aller Art und beim Coiffeur sind die Verbraucher theoretisch bestens über den zu zahlenden Preis informiert. Hält die Praxis dem Wunsch des Gesetzes stand?

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