Wer unterliegt der Impressumspflicht und was gehört in ein Impressum?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Es sind sogenannte "Telemedien", im  Telemediengesetz (TMG) manchmal auch als "Telemediendienste" bezeichnet, die der Impressumspflicht im Internet unterliegen. Gemeint sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschliesslich Telekommunikationsdienste sind oder zum Rundfunk zählen. Was sind Telemedien? Zu den Telemedien zählen unter anderem Waren beziehungsweise Dienstleistungen, die online und mit der Möglichkeit angeboten werden, sie unmittelbar zu bestellen, beispielsweise elektronische Presse, Newsgroups, Teleshopping, Chatrooms sowie Angebote zu Verkehrs-, Wetter- und Börsendaten. Auch Online-Dienste gehören zu den Telemedien, die Instrumente bereitstellen, welche zur Datensuche, zur Datenabfrage oder zum Zugang zu Daten geeignet sind und deren bekanntestes Beispiel Internetsuchmaschinen sind.

Weiterlesen
jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});