Feel-Good-Management braucht das richtige Mobiliar

Bislang betreiben es vor allem junge Start-ups, Vorreiter ist aber sicherlich Google, seines Zeichens ein wahrer Firmengigant. Die Rede ist vom Feel-Good-Management. Es ist der neue Hype für mehr Arbeitnehmerzufriedenheit, eine bessere Beziehung zwischen Angestellten und dem Unternehmen und letztlich für mehr Arbeitsproduktivität. Das Beispiel Google zeigt, dass das Konzept auch für grosse Unternehmen interessant ist. Das Ganze kann jedoch nicht nur auf dem Papier existieren. Ist auch Ihre Betriebseinrichtung schon auf den Feel-Good-Trend eingestellt?

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Der Fitnessraum im Unternehmen

In vielen Fällen lohnt es sich, darüber nachzudenken, was ein Unternehmen für die Gesundheit und Fitness seiner Mitarbeiter tun kann, denn nicht jede Firma ist ein Fitnesstempel. Viele Chefs haben aber längst begriffen, dass sich mit speziellen Angeboten für die körperliche Fitness der Beschäftigten die Leistungen steigern und die Atmosphäre im Unternehmen verbessern lassen. Spezielle Pausenräume können so eingerichtet sein, dass dort einfache Übungen zur Verbesserung der Fitness möglich sind. Erfahrungen zeigen, dass solche Angebote gern angenommen werden - nicht nur in den Pausen, sondern oft auch vor oder nach dem Schichtwechsel. Dadurch erhöht sich die Belastbarkeit der Mitarbeiter und die Produktivität kann zunehmen.

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Energiespeicher leer? Hier tanken Sie auf

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Arbeitsalltag stellt nicht selten umfassende Anforderungen an die physische und psychische Belastbarkeit. Davon betroffen sind nicht nur die Beschäftigten in der Produktion, im Handel oder im Dienstleistungsbereich, sondern auch Führungskräfte vom unteren Management bis in die Unternehmensspitze hinein. Und das an jedem Tag der Woche, Monat für Monat und Jahr für Jahr. Steigende Anforderungen machen die Arbeitsbelastung nicht kleiner und der Jahresurlaub gerät oftmals nur zur kurzen Episode im Arbeitsalltag. Viele Beschäftigte vom Arbeiter bis zum Manager fühlen sich schon nach wenigen Jahren ausgebrannt und leer. Die Energiespeicher gehen zur Neige und wollen aufgefüllt werden. Neben dem Jahresurlaub bieten sich viele Möglichkeiten dazu, die uns meist bekannt sind, selten aber effektiv genutzt werden.

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Die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Im nachfolgenden Text möchten wir Sie auf die grössten Missverständnisse der Arbeitnehmer im Arbeitsrecht aufklären. 1. Aufgelaufene Überstunden können jederzeit durch Ferientage kompensiert werden. Geleistete Überstunden, also Arbeitsstunden, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übersteigen, sind abzugelten, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht) sowie die Überstunden, welche nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt.

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