Die derzeitige Rechtslage zum Widerrufsrecht bei Telefon- und Onlinegeschäften

Überraschend hat der Schweizer Nationalrat den Vorschlag abgelehnt, das Widerrufsrecht bei Kaufgeschäften auch auf den Onlinehandel auszuweiten. Zwar können Haustürgeschäfte weiter widerrufen werden, im Internet abgeschlossene Geschäfte allerdings nicht.  Der Verbraucher ist nun auf die Kulanz des Unternehmens beim Onlinehandel angewiesen. Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt jedoch bestehen, wenn man von Telefonverkäufern zum Geschäftsabschluss überredet wurde. Die Frage kommt auf, ob das Widerrufsrecht einzig Vor- oder aber auch Nachteile für die Verbraucher darstellt.

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