Internationales Steuerrecht – eine Auslegeordnung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Seit längerer Zeit wird die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, welche in der Schweiz vorgenommen wird, vom Ausland kritisiert und im Zuge der Steuerabkommen aktuell vermehrt in den Medien darüber berichtet. Es zeigt sich immer mehr, dass diese Unterscheidung, die in ausländischen Rechtssystemen nicht existiert, im Ausland nicht verstanden wird. Aus diesem Anlass möchten wir an dieser Stelle kurz das Schweizer System im Bezug auf Steuerhinterziehung und Steuerbetrug erläutern.

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Strafsteuern: EMRK-widriges Verfahren und drakonische Strafen (Teil 1)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]95% der Steuerentscheide gehen zulasten der Steuerpflichtigen. Dies geht nicht zurück auf eine formell oder materiell schlechte Ausgangslage der Steuerpflichtigen, sondern ist ein systemimmanenter Mangel des Steuerverfahrens und des Verfahrens vor den Steuergerichten. Alle Behördenmitglieder der Verwaltung und alle Richter werden von der öffentlichen Hand bezahlt. Es ist deshalb offensichtlich, dass die Praxis der Gerichte und der Steuerverwaltungen fiskalisch motiviert und grundsätzlich staatsfreundlich orientiert sind. Der Bürger und Steuerpflichtige hat das Nachsehen.

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