E-Mail-Marketing in der Schweiz – was ist erlaubt, was nicht?

In der Schweiz ist der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die gesetzlich normiert sind. Wer gegen die Vorgaben verstösst, löst wegen unlauteren Wettbewerbs empfindliche Rechtsfolgen im Bereich des Zivil- und Strafrechts aus. Rechtsgrundlage für den Massenversand von Werbung per E-Mail in der Schweiz ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hier insbesondere Art. 3, der die Voraussetzungen für den E-Mail-Versand definiert.

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Den passenden Marketing-Mix entwickeln

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Kaum ein Unternehmen, kaum ein Verein und selbst die Politik sind ohne das richtige Marketing erfolgreich. Im Zentrum aller Massnahmen des Marketings steht die Vermarktung von Produkten, Dienstleistungen, anderer Leistungen, und sogar die scheinbar nicht kommerziellen Ideen, Haltungen, Interessen und Meinungen der Politik. Dabei haben letztere einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf wirtschaftliche Parameter, was bestimmte Formen des Marketings im Rahmen einer gelingenden Kommunikation selbst für Vereine, Parteien und Politiker interessant macht. Vom Einzelunternehmen bis zum Großkonzern suchen letztlich alle den perfekten Marketingmix, der Erfolge anschiebt, optimiert und dabei möglichst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets bleibt.

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