Markenschutz in der Schweiz

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Sie möchten ein Unternehmen gründen und haben sich einen werbewirksamen Namen einfallen lassen? Noch haben Sie ihn nicht öffentlich preisgegeben aus Sorge, Ihr Unternehmensname könnte "geklaut" werden? Dann wird es Zeit, diesen Namen anzumelden und ihn als Marke schützen zu lassen. Was als Marke eingetragen werden kann, wo und wie das funktioniert und warum der Markenschutz so wichtig ist, lesen Sie hier. Im rechtlichen Sinn ist eine Marke ein geschütztes Kennzeichen, das einen Wiedererkennungswert hat und dazu dient, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Als Marke geschützt werden können grundsätzlich alle grafisch darstellbaren Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenzunternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören beispielsweise Wörter als sogenannte Wortmarke ebenso wie bildliche Darstellungen als Bildmarke in Form eines Logos, aber auch Buchstabenkombinationen, Zahlenkombinationen, dreidimensionale Formen und Slogans. Bei der Hinterlegung kann ein Farbanspruch auf eine bestimmte Farbe beantragt werden, auf die sich der Schutz beschränkt. Wird keine Angabe gemacht, ist die Marke in jeder farblichen Gestaltung geschützt.

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