i.b.s.® erhält neue SAG durch das BAFA!

Nach eingehender Prüfung und Freigabe durch die Regierung in Berlin, hat das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn, unserem Unternehmen mit Datum vom 29. April 2019 eine neue Sammelgenehmigung (SAG) für die temporäre Ausfuhr von Schusswaffen, Munition sowie Sonderequipment zur professionellen, bewaffneten Durchführung von maritimen Schutzeinsätzen erteilt, die nunmehr bis vorerst zum 15. März 2021 ihre Gültigkeit hat. Derartige Sammelgenehmigungen, die zur Verfahrenserleichterung für wiederholte Ausfuhren der selben Dual-Use-Güter erteilt werden können, werden nur nach eingehender Überprüfung des Antragstellers sowie der internen Compliance Prozesse (ICP) vergeben, die einen entsprechend hohen Standard der Regelkonformität erfüllen müssen.

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