Stellenabbau bei General Electric

Für Tausende Angestellte von General Electric (GE) in Baden, Birr, Turgi, Dättwil und Oberentfelden wird die lange Ungewissheit bald vorbei sein. GE hat in der Schweiz die Konsultation über die massive Restrukturierung beendet. Nach letzten Diskussionen mit der Arbeitnehmervertretung wird Klarheit darüber herrschen, welche Arbeitsplätze in der Schweiz abgebaut werden sollen und wen es betreffen wird. Die Zahl von 900 Stellen, die verloren gehen sollen, erachten die Angestellten Schweiz nach wie vor als viel zu hoch. Der Verband schätzt die Chancen als sehr gut ein, dass GE das ehemalige Turbinengeschäft von Alstom mit den geplanten Anpassungen im Produkteportfolio nachhaltig wieder auf den Erfolgspfad bringt.

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40 müssen gehen: Erneuter Stellenabbau bei Benninger

Schon mehrmals erfolgte in der Vergangenheit beim Textilmaschinenhersteller Benninger AG in Uzwill ein Stellenabbau. In den vergangenen acht Jahren ist die Mitarbeiterschaft um 223 auf 107 Angestellte geschrumpft. Während der letzten Restrukturierung im Jahr 2009 wurden leider die beschlossenen Anpassungen nicht konsequent umgesetzt. Eine schlechte Idee war zudem, das Testcenter zu schliessen. Dies hatte nämlich zur Folge, dass bei Benninger hohe Kosten für Garantieleistungen aufliefen, weil die gelieferten Maschinen noch Mängel aufwiesen.

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"Angestellte Schweiz" befürchten Welle von Entlassungen

Die Angestellten Schweiz sehen sich in ihrer Befürchtung bestätigt, dass es nach den Wahlen in der Industrie zu einer Welle von Entlassungen kommen könnte. So kündigte Rieter zwei Tage nach dem Wahlsonntag eine Massenentlassung an: 150 feste und 59 temporäre Stellen sollen in Winterthur abgebaut werden - trotz beachtlichem Unternehmensgewinn 2014. Gewisse Tätigkeiten werden aus der Schweiz ins Ausland verlagert. "Seit der Aufhebung der Franken-Untergrenze sind bisher weniger Restrukturierungsmassnahmen verkündet worden als befürchtet", sagt Christof Burkard, Stellvertretender Geschäftsführer der Angestellten Schweiz. "Doch jetzt verdichten sich die Zeichen, dass es zu einem weiteren Stellenabbau kommen wird. Die Frankenkrise ist in der Industrie noch nicht ausgestanden."

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Perfektion – von der Herrschaft des Intellekts

G. Jung – ein Klassiker der modernen Psychologie – entwickelte ein instruktives Modell psychologischer Wahrnehmungstypen. Er unterschied zum einen zwischen „Fühlen“ und „Denken“, zum anderen zwischen „(sachlichem) Wahrnehmen“ und „Intuieren“. Obwohl viele Theoretiker die jungsche Typologie für angestaubt halten, ist sie in ihrer Konzeption in zahlreichen bewährten Modellen doch immer noch deutlich auszumachen.

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Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Internetnutzung für private Zwecke

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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Wie sollten Sie sich am Arbeitsplatz verhalten? – Einige Dinge gehen gar nicht!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Darf man auf der Arbeit über seinen Chef lästern oder Druckerpapier aus dem Büro mit nach Hause nehmen? Am besten verkneift man sich das, denn dieses Verhalten entspricht sicher nicht den Regeln, nach denen man sich am Arbeitsplatz richten sollte, und kann dazu führen, dass man eine Kündigung erhält oder zumindest abgemahnt wird. Wie sieht es mit dem Surfen im Internet auf dem Arbeitsrechner oder dem Telefonieren mit dem Telefon, das vom Arbeitgeber gestellt wird, oder dem eigenen Smartphone während der Arbeitszeit aus? Auch andere Dinge sollte man sich lieber verkneifen, wenn man an seinem Arbeitsplatz hängt. Internetnutzung für private Zwecke Es ist wirklich sehr verlockend, während der Arbeit an seinem Arbeitsplatz schnell mal seine privaten E-Mails zu checken, die neuesten Nachrichten auf Facebook zu lesen oder die Börsenkurse zu verfolgen. Dabei kann es sich aber um eine Verletzung der Regeln des Unternehmens handeln, bei dem man angestellt ist. Einerseits werden beim Surfen Arbeitsgeräte, die dem Betrieb gehören, zweckentfremdet und andererseits wird auch Arbeitszeit nicht dazu genutzt, die vertragsgemässen Arbeiten zu erledigen. In vielen Unternehmen gibt es deshalb Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema, die den privaten Umgang mit Computern regeln sollen. Das kann von einem generellen Verbot bis zu einer zeitlich meist eingeschränkten Erlaubnis der privaten Internetnutzung gehen. Eine Überwachung des Verhaltens des Mitarbeiters ist allerdings nur dann gestattet, wenn dem Arbeitgeber konkrete Hinweise für ein Fehlverhalten vorliegen.

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" Quit to Pay" – die neue Art des Mitarbeiterwechsels?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Online Schuhhändler Zappo hat es vorgemacht, Amazon als Übernehmer von Zappo hat das System in den USA verfeinert und nennt es "Quit to Pay". Mitarbeiter einzelner Bereiche erhalten, wenn sie kündigen, eine Prämie von 2000 Dollar, jährlich steigend um 1000 Dollar bis maximal 5000 Dollar. Diese Aktion wird einmal jährlich initiiert und soll Mitarbeitern das Gehen versüssen, die sich im Unternehmen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wohlfühlen. Was hinter dem System steckt und ob es Sinn ergibt, dieses Vorgehen zu kopieren, untersucht dieser Beitrag. Wer freiwillig geht, wird belohnt Motivierte und fleissige Mitarbeiter sind die wünschenswerte Klientel bei der Bewerberauswahl für jedes Unternehmen. Was sich zu Beginn einer beruflichen Laufbahn oft als passend und verlockend präsentiert, erweist sich nicht selten schon nach kurzer Zeit als weniger attraktiv und manchmal gar nicht passend. Das geht neu eingestellten Mitarbeitern genauso wie den Unternehmen selbst. Mit dem System "Quit to Pay" hat Amazon den Mitarbeitern in den Warenlagern eine Möglichkeit geschaffen, den Arbeitsplatz gegen Geld aufzugeben, wenn er persönlich aus irgendwelchen Gründen nicht passt.

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Zehn Personaltaktiken, von denen Sie sich heute noch verabschieden sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die Arbeitstheorien des 20. Jahrhunderts haben viele Strategien hervorgebracht, die sich inzwischen als wenig effektiv herausgestellt haben. In englischsprachigen Ländern wurde hierfür schon lange vor Ausstrahlung der gleichnamigen Fernsehserie der Begriff "Mad Men Era" geprägt – eine Zeit, die von kurzfristig denkenden, die Ellenbogen einsetzenden Workaholics geprägt war, die an Unternehmens-Darwinismus und das Gesetz des Stärkeren glaubten und diese Überzeugungen ungefiltert in ihr Managementideal übersetzten. Diese Zeit scheint sich glücklicherweise dem Ende zuzuneigen. Nachhaltigkeit ist das neue Schlüsselwort – und damit ist keineswegs nur der schonende Umgang mit der Umwelt gemeint. In einem Punkt allerdings herrschen noch erstaunlich viele Relikte aus dieser untergehenden Arbeitswelt-Epoche: im Personal-Management – oder, um einen an sich schon etwas dubiosen Begriff aus eben diesem Kontext zu gebrauchen, bei den "Human Resources".

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Unzumutbare Arbeits- und Hygienebedingungen - Burger King droht ein riesiger Imageverlust

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Lecker geht anders! Die Fast Food Welt ist seit mehr als einer Woche um eine schlechte Nachricht reicher. Aber das ist eigentlich noch beschönigend ausgedrückt. In Wirklichkeit geht es um einen handfesten Skandal, von dem sich das Unternehmen Burger King so schnell wohl nicht erholen dürfte, wenn es nach Verbraucherschützern geht. Ein Team des deutschen Fernsehsenders RTL hatte in der letzten Woche Hygiene- und Arbeitsbedingungen bei einer Reihe von Filialen entdeckt, die den Kunden den Appetit auf Hamburger nehmen könnte.

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Achtung Verdachtskündigung

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Egal, ob ordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung - die Gründe für Entlassungen einzelner Mitarbeiter sind vielschichtig. Betriebsbedingte Gründe wie etwa permanenter Auftragsmangel oder Umstrukturierungen im Unternehmen können genauso Kündigungsgründe sein wie Tatsachen, die im Bereich der Persönlichkeit des Arbeitnehmers liegen. Im letzteren Fall tritt zunehmend die Verdachtskündigung an die Stelle einer ordentlichen Kündigung mit der Folge der fristlosen Entlassung. Eine Verdachtskündigung ist für den betroffenen Arbeitnehmer oftmals schwer hinnehmbar, erst recht dann, wenn der ausgesprochene Verdacht nicht zutrifft und sich letztlich sogar als falsch herausstellt. Auch für den Arbeitgeber kann eine missbräuchlich ausgesprochene Verdachtskündigung Folgen nach sich ziehen. Diese sind oftmals in finanziellen Entschädigungen zu finden, die nicht selten richtig teuer werden können. Vorsicht bei der Verdachtskündigung mit sofortiger Entlassung ist also in jedem Fall angezeigt.

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