Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle – bei Prüfung entlastet
Im vergangenen Jahr war der Verdacht aufgekommen, dass die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) Gelder des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft unzweckmässig und in unlautere Weise verwendet haben könnte. Vom Staatssekretariat für Wirtschaft (ESCO) und dem Kanton war diesen Vermutungen nachgegangen worden. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt. Die Prüfungen in diesem Zusammenhang konnten jetzt abgeschlossen werden. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligen sich Bund und Kantone jeweils hälftig an den Vollzugskosten. Der Kanton Basel-Landschaft hat dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Teil seiner Kontrolltätigkeit zu delegieren. Die Kontrollen in der Baubranche des Kantons werden seit Jahr 2010 von der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) durchgeführt. Darauf bezog sich der Verdacht einer nicht korrekten Abrechnung.
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