Personenfreizügigkeit: EU lehnt neue Verhandlungen ab

Die Schweiz hat einen Korb von der Europäischen Union (EU) bekommen. Eigentlich wollte der Bundesrat das Abkommen über die Personenfreizügigkeit neu verhandeln, doch der Staatenbund lehnte ab, wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtete. Die Botschafter der EU-Staaten haben sich demnach einstimmig dafür entschieden, das Ansinnen abzuschmettern. In der Folge verfasste die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton einen Brief, in dem sie die Argumente der Botschafter gegen Neuverhandlungen zusammenfasste, und sandte diesen an Bundespräsident Didier Burkhalter. EU sieht europäische Grundprinzipien verletzt Der Brief wurde schon, bevor die EU ihn überhaupt abschickte, an die Tageszeitung Le Temps weitergegeben, die sich nicht lange bitten liess und die Inhalte veröffentlichte. Laut dem Schreiben bezeichnet die EU die Personenfreizügigkeit als ein "europäisches Grundprinzip". Es sei eine Frage der "Nichtdiskriminierung", dass man auf dem Gebiet eines anderen Landes eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und sich dort niederlassen dürfe.

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Fachkräftemangel: SECO klärt über betroffene Branchen auf

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat jüngst eine Studie veröffentlicht, in der ein neues Indikatorensystem vorgestellt wurde. Mit diesem System kann der Fachkräftemangel im Detail beleuchtet werden. Damit wird es möglich, branchenspezifisch zu differenzieren, wo Nachholbedarf besteht und an welchen Stellen bereits genügend Experten auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind. Interessant dürfte das System vor allem hinsichtlich der Kontingente sein, die künftig den Zuzug von Ausländern regeln.

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Wie wird die Zuwanderungsinitiative kompatibel zur EU?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Die am 9. Februar 2014 angenommene Masseneinwanderungsinitiative und das Abkommen über Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU kollidieren. Die Frage ist, ob und wie sich diese Konfrontation rechtlich lösen lässt. Zwei auf dem Schweizer Rechtsportal Jusletter publizierte Studien legen nahe, dass Politiker und Juristen hier einen grösseren Interpretationsspielraum haben als bisher angenommen. Im Hinblick auf die anstehenden Entscheidungen des Schweizer Bundesrates zur Zuwanderungsinitiative verfolgt die Europäische Union eine harte Linie. Erst am vergangenen Wochenende liess Richard Jones, der EU-Botschafter für die Schweiz, nochmals wissen, dass es bei der Personenfreizügigkeit keine Kompromisse geben werde. Gegenüber der SRF-Rundschau äusserte er, dass der Gedanke, Kontingente einzuführen, weder für das neue Europäische Parlament noch für die EU-Mitgliedsstaaten akzeptabel wäre. Der Schweiz droht damit die politische und wirtschaftliche Abkopplung von der EU. Falls es für die Personenfreizügigkeit keine konstruktive Lösung geben sollte, würde dies auch eine ganze Reihe damit verbundener Verträge kippen.

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