Denkfallen vermeiden

An jedem Tag trifft der durchschnittliche Mensch in etwa 20'000 Entscheidungen. Eine wahrlich gigantische Zahl, die uns (zum Glück) nicht ständig bewusst wird. Ein Grossteil dieser Entscheidungen fällt unterbewusst oder aus rein natürlichem Antrieb. Die Masse solcher Entscheidungen sind in ihren Auswirkungen ohne gravierende Folgen und beschäftigen sich eher mit trivialen Dingen wie den Alltäglichkeiten der eigenen Lebensorganisation oder dem Entschluss, bei Ampelgrün nach einer Rotphase wieder anzufahren. Dinge also, die unser Leben zumeist nicht nachhaltig beeinflussen. Schwieriger wird es da schon bei den bewussten Entscheidungen vor allem solchen, die das Leben an sich oder Abläufe im Job betreffen. Hier tauchen viele Entscheidungsfallen auf, in die nicht nur einfache Gemüter, sondern auch die grossen Wirtschaftslenker unserer Zeit tappen.

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Führungskräfte Rollenverständnis - Manager oder Coach

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Was erwarten Arbeitnehmer von den Führungskräften im Unternehmen und wie sehen sich die Manager in den unterschiedlichen Hierarchieebenen selbst? Zwei interessante Fragen, deren Beantwortung interessante Schlaglichter auf die Unternehmenskultur setzen könnten. Eine umfangreiche Studie gibt Aufschluss darüber, wie sich Führungskräfte gern selbst sehen und wie das bei den Angestellten im Unternehmen ankommt. Dabei fällt auf, dass sich junge Führungskräfte eher als eloquente Coachs ihrer Teams betrachten, während die altgedienten Führungsspitzen doch eher einen autoritären Führungsstil mit klaren Anweisungen und ergebnisorientierten Forderungen umsetzen. Wenngleich beides seine Berechtigung haben dürfte, ist es doch gerade die Mischung beider Stile, die zu erwünschten Ergebnissen führen kann.

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Was Sie über das Arbeitszeugnis wissen sollten

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das Arbeitszeugnis spielt in der Schweiz auch heute noch eine wichtige Rolle im Berufsleben. Jeder Arbeitnehmende hat aufgrund der gesetzlichen Grundlage in Art. 330a OR jederzeit Anspruch, vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Arbeitszeugnis, welches sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten ausspricht, und der Arbeitsbestätigung, welche sich auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein vollwertiges Arbeitszeugnis, falls er dies wünscht. Ein Sonderfall ist das Lehrzeugnis, welches der Lehrmeister dem Lehrling nach Beendigung der Lehre ausstellen muss. Inhaltlich beschränkt sich dieses auf die erforderlichen Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre. Auf Wunsch des Lernenden wird das Lehrzeugnis auf das Niveau eines Arbeitszeugnisses ergänzt.

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