Stopp! Neun deutliche Zeichen, die gegen ein Jobangebot sprechen, Teil 2

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]4. Sie bekommen keine verbindlichen Gehaltsauskünfte Wenn Ihr Einkommen sich aus einem Basisgehalt plus Bonuszahlungen, Provisionen etc. zusammensetzt, können Gehaltsprognosen nur Richtwerte darstellen. Dennoch sollte Ihr zukünftiger Arbeitgeber in der Lage sein, Ihnen präzise Kennzahlen hinsichtlich der Bewertung und Honorierung Ihres erfolgsabhängigen Gehaltsanteils zu nennen. Wenn der Abteilungs- oder Teamleiter dies im ersten Interview nicht tut, sondern auf die Personalabteilung verweist, ist das noch in Ordnung. Dort aber sollte man Ihnen exakte Auskünfte geben können. Spätestens in Ihrem Arbeitsvertrag müssen belastbare Angaben gemacht werden. Ist dem nicht so, stimmt etwas nicht. Entweder Sie lassen ihn nachbessern und von einem spezialisierten Rechtsberater gegenprüfen und oder Sie entscheiden sich für ein Unternehmen, das Ihnen klare, verlässliche, rechtssichere Auskünfte gibt.

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