Drei Strategien, mit denen Ihr Unternehmen ein Social Business wird

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Erfolg eines Unternehmens zeigt sich nicht nur in den Bilanzen. Vor allem die Entwicklung hin zum Social Business ist heute ein wichtiger Indikator dafür, wie sich ein Unternehmen auch künftig am Markt etablieren kann. Dabei geht es in erster Linie darum, dass sich ein Unternehmen in mehrfacher Hinsicht weiterentwickeln kann. Standen bislang reine Zahlen im Mittelpunkt der Unternehmensbewertung, so sind es künftig vor allem Faktoren, die einen Betrieb als soziale Stätte der Arbeit, des zwischenmenschlichen Kontaktes und damit der Fortentwicklung definieren. Im folgenden Beitrag werden die drei wichtigsten Strategien zur Entwicklung eines Unternehmens zum Social Business beschrieben. Dabei kommt es entscheidend darauf an, alle drei Strategien miteinander zu verknüpfen, ohne dabei aus dem Auge zu verlieren, dass Unternehmen letztlich auch die Orte der Leistungserbringung sind. Allerdings wird das künftig nur noch dann nachhaltig gelingen, wenn sich der Begriff der Arbeit in eine Richtung entwickelt, die als gemeinschaftliche Arbeit an gemeinsamen Zielen verstanden wird.

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Betriebliche Mitbestimmung – gefährlicher Unsinn oder geteilte Verantwortung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Kaum ein Thema wird in der Arbeitswelt so kontrovers diskutiert wie die betriebliche Mitbestimmung von Mitarbeitern. Primär ist es besonders für einen Chef nur sehr schwer zu verstehen, warum er Teile seiner Macht an seine Mitarbeiter abgeben soll. Doch das Instrument der Mitarbeiterbestimmung muss nicht zwangsläufig auf einen Macht- und Handlungsverlust der Geschäftsleitung hinauslaufen. In Deutschland haben die meisten Traditionskonzerne eine ebenso grosse Tradition in der Arbeit mit Betriebsräten. Dies gilt von den kleinsten Handwerkerunternehmen bis zu den grössten DAX-Konzernen. Gerade ausländische Konzerne reagieren aber auch heute noch äusserst irritiert, wenn in ihren deutschen Filialen und Zweigstellen der Ruf nach einem Betriebsrat laut wird. Ob Möbelkonzern, Fast-Food-Kette oder Unternehmensberater, die betriebliche Mitbestimmung ist für Investoren gerade aus dem angelsächsischen Raum irgendwo zwischen "rotem Tuch" und "nicht vorhanden" angesiedelt. Als Reaktion auf die Gründungsbestrebung eines Betriebsrates erfolgt deshalb nicht selten eine sofortige Kündigung. Ist aber die Alleinherrschermentalität nach Gutsherrenart heute wirklich noch die richtige Herangehensweise, welche der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern eines Unternehmens gerecht wird?

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