Strafsteuern: EMRK-widriges Verfahren und drakonische Strafen (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Dadurch, dass Banken auf erste Anfrage hin und ohne Anhörung des Kunden umfassende Auskunft an die Staatsanwaltschaft und teilweise auch an Steuerbehörden erteilen, ist das Bankgeheimnis faktisch aufgehoben. Der laut gepflegte Unterschied von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird landesintern kaum beachtet. Auch das Steuergeheimnis erscheint inexistent, da die Steuerverwaltung ebenfalls auf erste Anfrage hin jeder anderen Behörde umfassend Auskunft erteilt. Die in den Gesetzen und Verordnungen formulierten formalen Anforderungen werden nonchalant übergangen. Ein Beispiel dafür ist der Fall Dieter Behring, welcher bei den Strafuntersuchungsbehörden seit rund 10 Jahren hängig ist, also noch keine Anklage vorliegt. Bei der Aktenbeschlagnahme kamen etliche unversteuerte Depots zu Tage. Die Nach- und Strafsteuerverfahren sind alle abgeschlossen und zahlreiche Personen mussten auf nicht mehr vorhandenem Vermögen Steuern und Busse zahlen.

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