Die Mini-GmbH – ein deutsches Erfolgsmodell für Firmengründer   

Vor fast sieben Jahren wurde in Deutschland die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ - kurz UG – als besondere Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eingeführt. Seither machen immer mehr Existenzgründer in unserem Nachbarland von der Möglichkeit Gebrauch, die UG – umgangssprachlich auch Mini-GmbH oder Ein-Euro-GmbH genannt – als Rechtsform zu nutzen.

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Die Merkmale einer Aktiengesellschaft in der Schweiz und ihre Gründungsvoraussetzungen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ebenso wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die Aktiengesellschaft (AG) eine Kapitalgesellschaft, deren Rahmenbedingungen in den Art. 620 bis 763 Obligationsrecht (OR) normiert sind. Diese Rechtsform wird vor allem von grossen Unternehmen favorisiert, die in der Lage sind, das für die Gründung erforderliche Kapital zu erbringen.

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Die wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz stehen Unternehmern verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung zur Verfügung. Zu den wichtigsten zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) als Kapitalgesellschaften sowie die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft als Personengesellschaften. Die Wahl der Rechtsform ist zunächst abhängig von dem Ziel, das der Unternehmer mit der Unternehmensgründung anstrebt sowie von den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dementsprechend entscheiden vor allem der Verwendungszweck, der Kapitalbedarf, das unternehmerische Risiko sowie Haftungsfragen über die Wahl der Rechtsform.

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Der Weg zum eigenen Unternehmen: Die Einzelfirma in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Knapp die Hälfte aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen hat die Einzelfirma als unternehmerische Rechtsform gewählt. Nicht nur in der Schweiz ist die Einzelfirma eine Möglichkeit, um als Einmannbetrieb den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Diese Entscheidung wird erleichtert durch die vergleichsweise einfachen Gründungsvoraussetzungen, die dadurch bedingt sind, dass die Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Wie bei anderen Rechtsformen auch ist die Gründung einer Einzelfirma mit Vor- und Nachteilen verbunden.

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Ein Unternehmen, zwei Chefs - Chancen und Risiken

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Regel hat jedes Unternehmen einen Chef. Damit sind die Strukturen zumindest in der Führungsspitze klar umrissen. Entscheidungswege sind meist für jeden Mitarbeiter durchschaubar und am Ende der Entscheidungs- und Verantwortungskette steht immer eine Person - der grosse Chef vom Ganzen. Schwieriger stellt sich die Situation dann dar, wenn sich beispielsweise zwei Spitzen die Verantwortung und damit auch das Unternehmen teilen. Dann steigen möglicherweise die Chancen für den langfristigen Unternehmenserfolg, aber auch die Risiken.

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