BVG-Vorbezug: Neue Einschränkungen für Hauskäufer

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Für Häuserbauer und Wohnungskäufer in der Schweiz ist der Juni 2014 ein schwarzer Monat. Erst vor wenigen Tagen haben die Banken ihre Selbstverpflichtung in Bezug auf Hypotheken revidiert, für Immobiliendarlehen werden in sehr absehbarer Zeit strengere Vergabekriterien gelten. Jetzt will der Bundesrat auch die vorzeitige Entnahme von BVG-Geldern zum Erwerb von Wohneigentum verbieten. Bei der Entscheidung der Banken ging es vor allem darum, eine Überhitzung des Immobilienmarktes zu vermeiden. Der Bundesrat will mit seinem Schritt dagegen das System für Ergänzungsleistungen respektive die sozialen Sicherungssysteme entlasten. Durch die Umsetzung der Bundesrats-Direktive würden vor allem jüngere Hauskäufer und Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen auf der Verliererseite stehen.

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