Neue Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge – Lehrlingsausbildung ist Voraussetzung

Will man einen Auftrag von der öffentlichen Hand erhalten, muss man die Richtlinien, die Voraussetzung für eine Vergabe sind, erfüllen. Demnächst gibt es ein Neuerung, der Unternehmen nachkommen müssen, wenn sie dabei erfolgreich sein wollen: Sie müssen sich an der Lehrlingsausbildung beteiligen. Dies haben der National- und der Ständerat so beschlossen. Eine Ausnahme soll es allerdings geben. Der Zwang zur Ausbildung von Lehrlingen soll nicht bei allen Ausschreibungen gelten, sondern nur bei den Beschaffungen, die nicht aufgrund von Verträgen zwischen Staaten zustande gekommen sind. Der Ständerat hatte das so entschieden und der Nationalrat folgte dieser Auffassung und stimmte dieser Regelung zu.

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