Schweizer Baumeisterverband lanciert Kampagne

Eine landesweite Kampagne über die Arbeitsbedingungen auf dem Bau lanciert der Schweizerische Baumeisterverband. Auf über tausend Baustellen werden Plakate aufgehängt. Diese sollen zeigen, dass der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe der mit Abstand arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der Schweiz ist. So gilt für Bauarbeiter die Rente ab 60. Für Maurer und Strassenbauer EFZ gilt ein Mindestlohn von 5500 Franken. Und sogar für Hilfsarbeiter ohne Ausbildung gilt noch ein Minimallohn von 4600 Franken.

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Berufsanfänger – verkaufen Sie sich nicht zu billig!

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Arbeitsmarkt ist gut ausgelastet und dennoch immer offen für Berufsanfänger. Die zeichnen sich oftmals durch eine hervorragende berufliche Qualifikation aus, sind hoch motiviert und neugierig auf das, was das Berufsleben für sie zu bieten hat. Allerdings fehlt ihnen vor allem Berufserfahrung und ab und an auch ein wenig menschliche Reife. Überwiegend gute Gründe für so manches Unternehmen, Berufsanfänger zu unterdurchschnittlichen Löhnen einzukaufen. Die Berufsanfänger selbst sollten sich aber nicht allzu schnell und vor allem nicht zu billig verkaufen. Immerhin sind sie neben den hochdotierten Experten ein wichtiges Unterpfand für die Zukunftsgestaltung in den Unternehmen. Nach einer geglückten Schulausbildung und einer jahrelangen beruflichen Spezialbildung bringen sie alle erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine erfolgreiche Berufsausbildung mit. Schon deshalb sind sie in den Unternehmen gefragt und auch deshalb sollte hier der Mut zum Vergleich und zur Lohnverhandlung vorhanden sein.

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