Kampf gegen unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern

Der Bundesrat hat den Bericht „Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse aus Entwicklungsländern“ gutgeheissen. Der Bericht gibt eine Gesamtschau über Massnahmen zur Bekämpfung derartiger Finanzflüsse. Der Bundesrat ist sich der mit diesem Thema verbundenen Herausforderungen bewusst und weiterhin gewillt, Lösungen auf internationaler Ebene aktiv mitzugestalten. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat die beiden Postulate von Nationalrätin Maja Ingold vom 26. September 2013 (13.3848) und Ständerätin Liliane Maury Pasquier vom 23. September 2015 (15.3920) zur Problematik von illicit financial flows (IFF) aus Entwicklungsländern.

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Vorsicht bei zwielichtigen Job-Angeboten

Mit dubiosen Stellenangeboten rekrutieren vermeintliche Immobilienfirmen sogenannte „Regionalvertreter/innen“. Diese sollen in der Folge über ihre eigenen Bankkonten Gelder aus angeblichen Immobiliengeschäften empfangen, abheben und als Briefsendung ins Ausland verschicken. Die Gelder werden Bankkunden mittels E-Banking-Trojanern ab deren Konten entwendet und stammen deshalb aus Verbrechen. „Regionalvertreter/innen“ machen sich möglicherweise der Geldwäscherei strafbar.

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Inhaberaktionäre aufgepasst – Jetzt kommt GAFI!

Die Schweiz hat kürzlich auf Empfehlung der Groupe d’Action Financière (GAFI, einer Arbeitsgruppe der OECD zur Geldwäschereibekämpfung) und dem in solchen Fällen üblichen internationalen Druck ihre Transparenzvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter verschärft. Diese Gesetzesrevision wurde in den Medien vor allem wegen dem ursprünglich vorgesehenen Bargeldverbot ab CHF 100‘000 bekannt. Auch wenn das Bargeldverbot in der geplanten Form gestrichen wurde und das Parlament weitere Entschärfungen vorgenommen hat, hat es die Gesetzesänderung für private Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, und etwas reduziert auch für alle anderen privaten Aktiengesellschaften und GmbH, in sich.

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Was bedeutet der automatische Informationsaustausch für die Schweiz?

Der Bundesrat hat am 19. November 2014 der Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustauch in Steuersachen zugestimmt. Diese von der OECD in Anlehnung an das amerikanische FATCA Modell 1 entwickelte Vereinbarung, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern soll, wird massgebend für die künftige Einführung des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustauschs sein.

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Zollfreilager in der Schweiz - ein Hort für illegale Machenschaften?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Zollfreilager können in der Schweiz auf eine lange Tradition zurückblicken. Bis heute haben sie eine Pionierrolle inne, auch wenn weltweit immer mehr dieser Flächen entstehen, so zuletzt in Singapur und in naher Zukunft in Luxemburg und Peking. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die Kundschaft stetig wächst. Dazu zählen Galerien, Auktionshäuser, reiche Privatleute, Investmentfonds und Spediteure, die ihre Luxusgüter langfristig und sicher aufbewahren wollen. Moderne Zollfreilager haben mit alten Lagerhallen nichts mehr gemein. Sie werden permanent bewacht und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie etwa die Authentifizierung oder Restauration von Kunstwerken, eine sachgerechte Lagerung kostbarer Weine und Spezialtransporte an. Ausserdem lagern hinter ihren Türen Antiquitäten, Juwelen, Oldtimer, Edelmetalle, Münzen und Luxusuhren. Auch der eigentliche Zweck, kurzfristig und ohne Kosten Waren einzulagern, bevor sie weiterverkauft werden, ist kaum noch gegeben.

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