Inhaberaktionäre aufgepasst – Jetzt kommt GAFI!

Die Schweiz hat kürzlich auf Empfehlung der Groupe d’Action Financière (GAFI, einer Arbeitsgruppe der OECD zur Geldwäschereibekämpfung) und dem in solchen Fällen üblichen internationalen Druck ihre Transparenzvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei weiter verschärft. Diese Gesetzesrevision wurde in den Medien vor allem wegen dem ursprünglich vorgesehenen Bargeldverbot ab CHF 100‘000 bekannt. Auch wenn das Bargeldverbot in der geplanten Form gestrichen wurde und das Parlament weitere Entschärfungen vorgenommen hat, hat es die Gesetzesänderung für private Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien, und etwas reduziert auch für alle anderen privaten Aktiengesellschaften und GmbH, in sich.

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Schweizer Nationalrat weigert sich, die Regeln zur Geldwäsche internationalen Standards anzupassen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Bundesrat der Schweiz hatte eine Vorlage eingereicht, welche die derzeit gültigen internationalen Standards bei den Regeln zur Geldwäsche berücksichtigt. Da will der Nationalrat der Schweiz nicht mitspielen. Die Vorlage des Bundesrates soll durch den Nationalrat massiv aufgeweicht werden. Das hätte unmittelbar zur Folge, dass die Schweiz international auf der sogenannten "Schwarzen Liste" landen würde. Mit unabsehbaren Folgen. Die Vorgabe des Bundesrates wird unter der Bezeichnung GAFI-Vorlage geführt. Am Mittwoch, dem 18. Juni 2014, wurde seitens des Nationalrates mit den Beratungen zur Vorlage begonnen. Diese wurden am Ende mit 83 zu 54 Stimmen durchgewinkt – bei 48 Enthaltungen. Letztere entstanden durch die SP und die Grünen, die sich verweigert hatten. Die Enthaltungen wurden damit begründet, dass die eigentliche Vorlage im Nationalrat zu stark verwässert worden sei. Der ursprüngliche Vorschlag, so SP und Grüne, sei nicht mehr erkennbar gewesen.

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