Personalreglement - das müssen Sie bei Gewährung freier Zeit beachten

Oft wird nach der gesetzlichen Grundlage bezüglich Gewährung von freier Zeit, zum Beispiel im Hinblick auf die Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs in einem gekündigten Arbeitsverhältnis oder bezüglich der Teilnahme an der eigenen Hochzeit oder derjenigen eines Familienmitgliedes, gefragt. Dabei werden diese Fragen gleichermassen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gestellt. Die Grundlage für solche Anfragen findet sich in Art. 329 Abs. 3 und 4 des Obligationenrechts (OR): "Dem Arbeitnehmer sind im Übrigen die üblichen freien Stunden und Tage und nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren. Bei der Bestimmung der Freizeit ist auf die Interessen des Arbeitgebers wie des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen."

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