EU-Umsatzsteuer – eine Einführung für Schweizer Unternehmen

Sobald grenzüberschreitende Geschäfte getätigt werden, sind neben den schweizerischen Gesetzen auch die Regeln im Zweitland zu beachten. Im Fall von Geschäften mit EU-Ländern ist dabei regelmässig die Umsatzsteuer der entsprechenden Länder ein Thema. Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen Überblick über das komplexe Thema. Wer als (auch ausländischer) Unternehmer seine Waren oder Dienstleistungen auch innerhalb der EU anbietet, hat sich stets darüber Klarheit zu verschaffen, ob und wo sein Umsatz zu versteuern ist, wie die Rechnung auszusehen hat und wer die Steuer an das jeweilige Finanzamt zu zahlen hat. Da sich in diesem Bereich die Spielregeln regelmässig ändern, gilt es, auch bei laufenden Geschäftsbeziehungen, diese Punkte immer wieder zu überprüfen.

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