Der lange Arm der US-Steuerbehörden – Es kann jeden treffen

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Haben Sie gewusst, dass US-Personen alle Konten, bei denen sie zeichnungsberechtigt sind, den amerikanischen Behörden melden müssen? Wenn also Ihr Buchhaltungsmitarbeiter Amerikaner oder amerikanisch-schweizerischer Doppelbürger ist und über Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigungen an Ihren Firmenkonten verfügt, muss er diese dem amerikanischen Staat inklusive Saldoangabe melden! Wird das Formular nicht eingereicht, drohen ihm steuer- sowie strafrechtliche Folgen.

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