Die wichtigsten Rechtsformen in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]In der Schweiz stehen Unternehmern verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung zur Verfügung. Zu den wichtigsten zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) als Kapitalgesellschaften sowie die Einzelfirma und die Kollektivgesellschaft als Personengesellschaften. Die Wahl der Rechtsform ist zunächst abhängig von dem Ziel, das der Unternehmer mit der Unternehmensgründung anstrebt sowie von den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dementsprechend entscheiden vor allem der Verwendungszweck, der Kapitalbedarf, das unternehmerische Risiko sowie Haftungsfragen über die Wahl der Rechtsform.

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Der Weg zum eigenen Unternehmen: Die Einzelfirma in der Schweiz

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Knapp die Hälfte aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen hat die Einzelfirma als unternehmerische Rechtsform gewählt. Nicht nur in der Schweiz ist die Einzelfirma eine Möglichkeit, um als Einmannbetrieb den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Diese Entscheidung wird erleichtert durch die vergleichsweise einfachen Gründungsvoraussetzungen, die dadurch bedingt sind, dass die Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Wie bei anderen Rechtsformen auch ist die Gründung einer Einzelfirma mit Vor- und Nachteilen verbunden.

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