Wenn der Flug auf Dienstreisen ausfällt

Flugausfälle auf Dienstreisen sind nicht nur ärgerlich, sondern können schwerwiegende Folgen haben: Veranstaltungen müssen abgesagt werden, Dienstleistungen werden nicht erbracht und Verträge nicht eingehalten. Wenn der betroffene Reisende richtig Pech hat, fallen dadurch nicht nur Einnahmen aus, sondern es werden für die Konsequenzen seines Nichterscheinens auch noch Zahlungen verlangt. Um dieses Risiko möglichst zu vermeiden, ist ein ausreichend grosses Zeitfenster zwischen Anreise und Termin unerlässlich. Was viele Unternehmen zudem noch nicht für sich nutzen: Wenn die Fluggesellschaft nachweislich Schuld am Flugausfall oder an der Flugverspätung ist, stehen dem Dienstreisenden Schadensersatzleistungen in Höhe von bis zu 730 Franken zu – hier kann flightright an Board geholt werden.

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