Bilder-Trilogie, Teil 3: Bilder unterstützen Ihr Branding

Selbst Ihr Logo ist ein Bild. Zumindest besteht es aus einem speziellen Schriftzug und bestimmten Farben, die Sie, Ihren Geschmack, Ihre Persönlichkeit oder Ihr Business repräsentieren.  Dasselbe gilt für Bilder. Wenn Sie ein Blog führen wird dieses ein bestimmtes Layout und bestimmte Farben haben. Bei Wordpress – die Technologie, welche die meisten Blogger benutzen – heissen diese Layouts „Themes“. Ich gehe davon aus, dass Sie eines gewählt haben, das Ihnen zusagt und dessen Farben zu denen Ihres Logos passen.

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Fehlverhalten am Arbeitsplatz: Wann droht eine Abmahnung oder Kündigung?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Privates Internetsurfen während der Arbeitszeit, lästern über den Chef oder Stehlen von Büromaterial. Dies alles sind nicht vertragskonforme Verhaltensweisen, die schnell zu einer schriftlichen Abmahnung oder sogar zum Verlust des Jobs führen können. Aber wann handelt man als Arbeitnehmer vertragswidrig und in welchen Fällen darf der Arbeitgeber eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen?

Internetnutzung für private Zwecke

Das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist wohl das häufigste Fehlverhalten von Angestellten. Dabei handelt es sich aber nicht um ein vermeintliches Kavaliersdelikt, sondern um eine Vertragsverletzung im doppelten Sinne: Zum einen wird Büroinventar ohne Bewilligung fremdgenutzt und zum anderen wird Arbeitszeit für private Zwecke missbraucht. Viele Arbeitgeber sperren aus diesem Grund von vornherein gewisse Internetdienste wie beispielsweise Facebook oder Twitter. Den Internetverkehr eines Angestellten überwachen darf der Arbeitgeber allerdings nur, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich der Mitarbeiter nicht an die internen Weisungen zur Internetnutzung hält.

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Wie sollten Sie sich am Arbeitsplatz verhalten? – Einige Dinge gehen gar nicht!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Darf man auf der Arbeit über seinen Chef lästern oder Druckerpapier aus dem Büro mit nach Hause nehmen? Am besten verkneift man sich das, denn dieses Verhalten entspricht sicher nicht den Regeln, nach denen man sich am Arbeitsplatz richten sollte, und kann dazu führen, dass man eine Kündigung erhält oder zumindest abgemahnt wird. Wie sieht es mit dem Surfen im Internet auf dem Arbeitsrechner oder dem Telefonieren mit dem Telefon, das vom Arbeitgeber gestellt wird, oder dem eigenen Smartphone während der Arbeitszeit aus? Auch andere Dinge sollte man sich lieber verkneifen, wenn man an seinem Arbeitsplatz hängt. Internetnutzung für private Zwecke Es ist wirklich sehr verlockend, während der Arbeit an seinem Arbeitsplatz schnell mal seine privaten E-Mails zu checken, die neuesten Nachrichten auf Facebook zu lesen oder die Börsenkurse zu verfolgen. Dabei kann es sich aber um eine Verletzung der Regeln des Unternehmens handeln, bei dem man angestellt ist. Einerseits werden beim Surfen Arbeitsgeräte, die dem Betrieb gehören, zweckentfremdet und andererseits wird auch Arbeitszeit nicht dazu genutzt, die vertragsgemässen Arbeiten zu erledigen. In vielen Unternehmen gibt es deshalb Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema, die den privaten Umgang mit Computern regeln sollen. Das kann von einem generellen Verbot bis zu einer zeitlich meist eingeschränkten Erlaubnis der privaten Internetnutzung gehen. Eine Überwachung des Verhaltens des Mitarbeiters ist allerdings nur dann gestattet, wenn dem Arbeitgeber konkrete Hinweise für ein Fehlverhalten vorliegen.

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Der erwünschte Geheimnisverrat

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Whistleblower à la Edward Snowden haben ein schweres Leben. Nicht nur, wenn sie des Geheimnisverrates in staatlichen Angelegenheiten beschuldigt werden und ihre internen Informationen öffentlich streuen. Auch die Geheimnisverräter aus der Wirtschaft führen ein gefährliches Dasein, das bis hin zur realen Existenzbedrohung reicht. Dabei sind längst nicht alle Geheimnisverräter kriminelle Subjekte; sie leisten oftmals einen wichtigen Beitrag, um Amtsmissbrauch, staatliche Übergriffe, Wirtschaftskriminalität und Korruption zu entlarven und somit erst einmal strafrechtlich sanktionierbar und politisch beachtenswert zu machen. "Streng geheim", "Geheime Verschlusssache", "Vertraulich" und eine Menge ähnlicher Aufdrucke signalisieren bei vielen Dokumenten, dass hier irgendetwas im Verborgenen bleiben soll. Das hat meist gute Gründe, kann aber durchaus auch grenzlegal oder sogar kriminell sein. Bis hin zum "Das muss aber unter uns bleiben!" hinter vorgehaltener Hand reichen die Deklarationen von Geheimnissen, die nicht immer wohlwollend ausgelegt werden können und dürfen. Da lohnt es sich schon, auch einmal einen tieferen und vor allem kritischen Blick in die Geheimniskrämerei der Wirtschaft und der Politik zu wagen.

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Betrifft die Heartbleed-Sicherheitslücke auch Ihr Unternehmen?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Ein Datenskandal mehr oder weniger in Zeiten der NSA-Spionage – wen interessiert das schon? Angesichts der Brisanz der neuen Heartbleed-Sicherheitslücke sollten Unternehmen jedoch schnell reagieren, denn sonst droht Datenverlust, welcher durchaus teuer werden kann. Wie Sie sich am besten schützen und auch in Zukunft besser mit IT-Sicherheitslücken umgehen, zeigt dieser Artikel. Wie gefährdet Heartbleed mein Unternehmen? Die Sicherheitslücke existiert bereits seit etwa zwei Jahren in der SSL-Verschlüsselung. Sie wird immer dann genutzt, wenn sensible Daten über Internetverbindungen transportiert werden – also etwa beim Online-Banking, bei Einkäufen im Internet oder grundsätzlich allen Angeboten, die in irgendeiner Weise etwas mit Geld zu tun haben. Der Fehler liegt in diesem Fall zum Glück nicht bei Ihnen: Eine sichere SSL-Verschlüsselung ist Aufgabe des Serverbetreibers, so dass Sie in diesem Fall keine Schuld trifft. Fahrlässig würden Sie nur dann handeln, wenn Sie etwa noch immer auf Windows XP setzen würden.

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Der Diebstahl von Daten - Wie sichern sich Schweizer Banken in der Zukunft ab?

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Der Abfluss von Daten im Bereich der Banken entwickelt sich dann zu einem massiven Problem, wenn sensible Daten von Kunden betroffen sind. Je nach Land kann sicher dieser Datenabfluss in strafrechtlichen Verfolgungen niederschlagen. Kann und will die Schweiz diesem "Klau von Daten" vorbeugen? Und wie soll ein solcher Schutz sensibler Daten vonstatten gehen? Schon heute müssten Diebe von Daten die vorhandenen Bildschirme einer Schweizer Bank abfotografieren, wollen sie die Daten transferieren. Doch auch anderen Diebeswegen soll der Kampf angesagt werden.

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Wer ist Aktionär? Ab und zu eine schwierige Frage ... (Teil 2)

[vc_row][vc_column width="1/1"][vc_column_text]Das grösste Risiko von Inhaberaktien besteht in der Verkörperung sämtlicher Aktionärsrechte durch ein anonymes Stück Papier. Es ist damit zwingend erforderlich, dass dieses sicher und vor Diebstahl geschützt aufbewahrt wird. Wir haben in der Praxis schon einige Fälle erlebt, in denen erbitterte Gerichtsverfahren über den mutmasslichen Diebstahl und das Eigentum an Inhaberaktien geführwurden. Aus Sicht der Aktiengesellschaft sind diese zwar nicht relevant, da der jeweilige Inhaber des Papiers als Aktionär gilt, aber dennoch können durch gerichtliche Sperren die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft lange Zeit blockiert sein. Nicht besser ist die Situation, wenn ein Aktienzertifikat verloren geht.

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